Helmstedt. Am Montag wurde auch im Landkreis Helmstedt ein Fall von Geflügelpest oder Vogelgrippe im Landkreis nachgewiesen. Offenbar ist es nicht dabei geblieben. Der Landkreis reagiert nun mit einer Allgemeinverfügung zur Geflügelpest.
Am 27. Oktober wurde der erste Nachweis der hochpathogenen Aviären Influenza {Geflügelpest) bei einem Kranich im Gebiet des Landkreises Helmstedt amtlich bestätigt. Seit diesem Tag häufen sich die Funde von verendetem Wassergeflügel, insbesondere von Kranichen, über das gesamte Kreisgebiet, heißt es in der Begründung der Verfügung. Es sei somit mit weiteren Nachweisen der hochpathogenen Aviären Influenza zu rechnen. Auch in nahezu allen angrenzenden ·Nachbarlandkreisen wurde der Ausbruch der Geflügelpest bereits amtlich bestätigt, die Fallzahlen steigen auch hier nahezu täglich.
Das wird angeordnet
Die tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung sieht vor allem eine Anordnung der Aufstallung von Geflügel und Untersagung von Geflügelausstellungen oder Veranstaltungen ähnlicher Art zum Schutz gegen die Aviäre Influenza vor. Es werden folgende Maßnahmen bekannt gegeben und verfügt:
Sämtliche Tierhalter, die mehr als 50 Stück Geflügel halten, haben ihre Tiere (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner; Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse) ab sofort ausschließlich in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung bestehen und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung versehen sein muss (Schutzvorrichtung), zu halten.
Maßnahmen sofort umsetzen
Die Durchführung von Geflügelausstellungen, Geflügelmärkten oder Veranstaltungen ähnlicher Art ist auf dem gesamten Gebiet des Landkreises Helmstedt untersagt. Die Allgemeinverfügung tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft und gilt bis zu ihrer Aufhebung. Die Maßnahmen sind sofort zu vollziehen.
Die Risikobewertung des Landkreises Helmstedt wird einer laufenden Beurteilung unterzogen, auf deren Grundlage die Infektionsgefahr durch das hochpathogene Aviäre lnfluenzavirus bewertet wird. Die Bewertung, in der unter anderem die örtlichen Gegebenheiten, das sonstige Vorkommen oder Verhalten von Wildvögeln, die Geflügeldichte, der Verdacht oder Ausbruch auf Geflügelpest im eigenen oder angrenzenden Kreis, weitere Tatsachen zur Abschätzung der Gefährdungslage sowie die Risikobewertung des Friedrich-Loeffler-lnstituts mitberücksichtigt werden, ist Basis für die Dauer der Anordnung. Derzeit wird das Risiko der Einschleppung von hochpathogener Aviärer Influenza in die größeren Geflügelbestände im Landkreis Helmstedt als hoch eingestuft.

