Gemeinde Lehre baut Notbetreuung aus

Vorschulkinder können ab 2. Juni in die Notbetreuung starten – Auch in den Kita-Schließzeiten soll in notwendigen Fällen unterstützt werden.

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Symbolfoto. | Foto: Pixabay

Lehre. Vorschulkinder (SchuKis) können ab kommenden Dienstag auch in die Kita-Notbetreuung aufgenommen werden. Das haben Gemeindeverwaltung und die Leitungen der acht gemeindlichen Kindertagesstätten in einer Telefonkonferenz vereinbart, wie die Gemeinde Lehre in einer Pressemitteilung berichtet.


„Wir wollten zunächst einmal beobachten, wie sich die Förderung der SchuKis mit einem vierstündigen Wochenangebot seit Anfang dieser Woche entwickelt und das lief einfach richtig gut“, so Bürgermeister Andreas Busch. „Wir werden sehen, wie sich dies nun weiter entwickelt, um am 5. Juni wieder gemeinsam zu beraten, welche Kapazitäten dann zur Verfügung stehen“, so Busch weiter.

Die Gemeinde Lehre dürfe nach den Einschränkungen in der Corona-Krise nach wie vor keine Kindertagesstätten betreiben. „Es werden eben nur Notbetreuungen nach den Landesvorgaben angeboten“, erklärt Nicole Behlendorf als zuständige gemeindliche Fachbereichsleitung. Sie führt weiter aus, dass die Eltern der Vorschulkinder den entsprechenden Antrag wie gewohnt mit dem Zusatzvermerk „Vorschulkind“ einreichen. Die Anträge würden sich auf der gemeindlichen Homepage finden.

Während der Kita-Schließzeiten in den Sommerferien sei verwaltungsseitig beabsichtigt, Kinder zu betreuen, bei denen dies nicht anders möglich sei. „Hier möchten wir den Eltern helfen, die nach den Verwerfungen durch die Krise in der Schließzeit einfach keinen Urlaub erhalten, um ihre Kinder zu betreuen“, erklärt Andreas Busch. Dieser Verwaltungsvorstoß müsse in den kommenden politischen Beratungen bis zur Ratssitzung Ende Juni noch beschlossen werden. Die Verwaltung erarbeite derzeit eine entsprechende Abfrage, die am 8. Juni an Eltern und Erziehungsberechtigte versendet werden solle. Diese sollen dann bis spätestens zum 16. Juni verbindlich erklären, ob sie diese Unterstützung benötigen und müssten dies auch entsprechend nachweisen. „Mit Rücksicht auf das eigene Personal und gerade auch im Hinblick auf Planungssicherheit bei den Personalkapazitäten ist die verbindliche Abfrage wichtig“, ergänzt Nicole Behlendorf. „Uns belasten ja nicht nur die bekannten Schwierigkeiten aller Träger bei der Personalgewinnung. Auch der Krankenstand oder bereits frühzeitig geplante Urlaube spielen eine große Rolle und dann kommt eben auch der Ausfall von Beschäftigten in den Risikogruppen erschwerend hinzu“, wirbt Andreas Busch um Verständnis.


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