Lehre. Während der Brut- und Setzzeit vom 1. April bis 15. Juli schreibt das Niedersächsische Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung einen Leinenzwang vor. Dies teilt die Gemeinde Lehre in einer Pressemitteilung mit.
Halter müssen ihre Hunde deshalb bis zu diesem Zeitpunkt außerhalb von Ortschaften zum Schutz von Jungtieren wie Rehkitz, Küken von Rebhuhn oder Kiebitz und jungen Hasen an der Leine führen. Das gelte auch für Hunde ohne Jagdtrieb, denn häufig würden Jungtiere auch verenden, weil ihre Eltern sie wegen des Kontaktes mit einem Hund verlassen.
Das ganze Jahr über hätten Halter darüber hinaus die Pflicht, die Hinterlassenschaften ihrer Hunde zu beseitigen. Vor allem an Fußwegen sei Hundekot häufig ein echtes Problem. Die Gemeinde appelliere in jedem Fall an alle Beteiligten aufeinander Rücksicht zu nehmen. Sollte das nicht funktionieren, gebe es die Möglichkeit Bußgeldverfahren einzuleiten. Wer ein Zuwiderhandeln beobachtet, könne den Verursacher der Gemeinde unter Telefon 05308/ 699-38 oder per E-Mail an ordnungsamt@gemeinde-lehre.de melden.
mehr News aus Helmstedt