Helmstedt. Die Initiative von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel zur gesetzlichen Regelung von Fahrverboten bei geringfügigen Emissions-Grenzwertüberschreitungen kommentiert die CDU-Kreisvorsitzende in Helmstedt und Mitglied des CDU-Bundesvorstandes Elisabeth Heister-Neumann.
„Der Gesetzesvorstoß von Angela Merkel ist richtig und sachgerecht. Denn bei geringfügigen Überschreitungen der Emissionsgrenzen ist es verhältnismäßig, wenn Fahrverbote als Maßnahme gesetzlich ausgeschlossen werden. Unter Einbeziehung der Wirtschaft handelt die Bundeskanzlerin entschlossen gegen unverhältnismäßige Fahrverbote. Die Eigentümer von Diesel-Fahrzeugen dürfen nicht für das Fehlverhalten anderer bestraft werden.
Die EU hat bestimmte Emissionsgrenzwerte festgeschrieben. Daran haben sich die Nationalstaaten natürlich zu halten und im Falle der Überschreitung der Grenzwerte Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Einen entsprechenden Maßnahmenkatalog hat die Bundesregierung bereits vorgestellt. In diesem Zusammen bringt er Gesetzesvorstoß von Angela Merkel Klarheit, dass Fahrverbote bei geringen Überschreitungen der Emissionsgrenzen unverhältnismäßig sind.“
Elisabeth Heister-Neumann weist schließlich darauf hin, dass sich der CDU-Bundesvorstand über den von der Bundesvorsitzenden vorgestellten Maßnahmenkatalog bereits seit mehreren Sitzungen ausgetauscht hat.
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