Helmstedt. Die Stadt Helmstedt informiert in einer Pressemitteilung über die Anmeldung von schulpflichtigen Kindern für das Schuljahr 2026/2027.
Kinder, die bis einschließlich 1. Oktober 2020 geboren wurden, werden im Schuljahr 2026/2027 schulpflichtig. Nach dem niedersächsischen Schulgesetz gibt es in diesem Zusammenhang zwei spezielle Regelungen: „Kann-Kinder“, die nach dem 1. Oktober 2026 sechs Jahre alt werden, können auf Antrag vorzeitig eingeschult werden. Im Bedarfsfall berät hierzu die zuständige Grundschule. Für sogenannte „Flexi-Kinder“, die im Zeitraum vom 2. Juli 2026 bis 1. Oktober 2026 sechs Jahre alt werden, können die Sorgeberechtigten die Einschulung um ein Jahr hinausschieben. Hierzu muss eine schriftliche Erklärung bei der zuständigen Grundschule abgegeben werden. Auch hierzu beraten die Grundschulen die Eltern bei Bedarf.
Welche Grundschule ist zuständig?
Die Stadt Helmstedt hat eine Schulbezirkssatzung erlassen, aus der sich die in Frage kommende Grundschule je nach Wohnsitz in einem Ortsteil oder in der Kernstadt je nach Wohnstraße ergibt. In der Stadt Helmstedt gibt es sechs Grundschulen: Grundschule Friedrichstraße, Grundschule Lessingstraße, Grundschule Pestalozzistraße, Grundschule Ludgeri, Grundschulaußenstelle Emmerstedt, Grundschule Offleben
Die Grundschule St. Ludgeri hat als katholische Bekenntnisschule einen stadtweiten Schulbezirk, kann aber ebenso stadtweit Kinder anderen Bekenntnisses über ein Losverfahren aufnehmen. Einzelheiten können der Satzung über die Festlegung der Schulbezirke für die Helmstedter Grundschulen entnommen werden, die auf der städtischen Homepage unter www.stadt-helmstedt.de (Bildung/Schulen) zu finden ist.
Anmeldungen starten bereits
Das Anmeldeverfahren für die Einschulung für das Schuljahr 2026/27 findet bereits rund eineinhalb Jahre vor der Einschulung statt. Die einheitlichen Anmeldetage zur Einschulung für den Schulstart zum Schuljahr 2026/27 (August 2026) sind an sämtlichen städtischen Grundschulen im Zeitraum vom 3. bis 14. März 2025.
Die Erziehungsberechtigten erhalten rechtzeitig vorher von der Grundschule ihres zuständigen Schulbezirks die nötigen Informationen zur Einschulung übersandt. In diesem Schreiben sind auch die Bürozeiten der Schule angegeben, zu denen eine Anmeldung möglich ist.
Abschließend weist die Stadt Helmstedt darauf hin, dass für die Aufnahme des Schulkindes an einer Grundschule die Schule/Schulleitung zuständig ist und nicht die Stadt Helmstedt. Dies gilt insbesondere auch für die speziellen Regelungen zu „Kann-“ bzw. „Flexi“-Kindern sowie für etwaige Anträge wie beispielsweise auf Gestattung zum Besuch eines anderen Schulbezirks.