Heizkostenzuschuss geplant: Jeder sollte Anspruch prüfen

Die Zahlung eines zweiten Heizkostenzuschusses ist für Ende 2022/Anfang 2023 geplant. Seinen Anspruch sollte man daher prüfen.

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Symbolfoto. | Foto: Pixabay

Helmstedt. Da zurzeit die Preise für Heizöl und Gas immer weiter steigen, sollen Wohngeldbeziehende und Menschen in Ausbildung oder Studium, die staatliche Unterstützung erhalten, erneut finanziell entlastet werden. Unter bestimmten Voraussetzungen soll ihnen Ende 2022/Anfang 2023 ein zweiter Heizkostenzuschuss gezahlt werden. Zudem rät der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Helmstedt Menschen mit geringem Einkommen, ihren Anspruch auf Wohngeld zu prüfen. Dies teilte der Sozialverband am heutigen Dienstag mit.



Bereits im Sommer wurden Wohngeldbeziehende sowie Studierende, Auszubildende und Schüler, die BAföG oder andere staatliche Leistungen erhalten, unter bestimmten Voraussetzungen mit einem Heizkostenzuschuss finanziell unterstützt. Aufgrund der explodierenden Energiekosten sei für Ende 2022/Anfang 2023 ein zweiter Zuschuss geplant. Alleinlebende Wohngeldbezieher sollen 415 Euro erhalten, ein Zweipersonenhaushalt 540 Euro. Für jede weitere Person erhöht sich der Zuschuss um 100 Euro. Studierende und Personen in Ausbildung sollen mit 345 Euro entlastet werden. Ein Antrag muss nicht gestellt werden.

Wer ist berechtigt?


Den zweiten Heizostenzuschuss gezahlt bekommt, wer zwischen September und Dezember 2022 Wohngeld bezogen hat. „Menschen mit geringem Einkommen wissen oft nicht, dass sie einen Anspruch auf Wohngeld haben. Betroffene sollten zeitnah prüfen lassen, ob ihnen diese finanzielle Unterstützung zusteht. Dann können sie zusätzlich vom Heizkostenzuschuss profitieren“, raten Katharina Wegner aus dem Beratungszentrum in Helmstedt sowie der Kreisvorsitzende des SoVD, Jens Schulze.

Der SoVD erklärt: "Alleinerziehende sind berechtigt Wohngeld zu beantragen, wenn im Monat weniger als 1.500 Euro brutto zur Verfügung stehen. Familien haben einen Anspruch, wenn das monatliche Bruttoeinkommen unter 3.300 Euro liegt."

Bei Fragen hilft die Beraterin des SoVD in Helmstedt weiter und unterstützt außerdem beim Wohngeldantrag. Ratsuchende können unter der Rufnummer 05351/7779 telefonisch Kontakt aufnehmen oder eine E-Mail an info.helmstedt@sovd-nds.de senden.


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