Helmstedt. Einem 33-jährigen Angeklagten wird laut Pressemitteilung des Landgerichts Braunschweig vorgeworfen, als Bandenmitglied in 32 Fällen zwischen März 2015 und Februar 2016 mit erheblichen Mengen Betäubungsmitteln Handel getrieben zu haben. Am 6. November kommt der Fall vor dem Landgericht Braunschweig zur Verhandlung.
In zwei weiteren Fällen habe der Angeklagte im Zusammenhang mit dem Handel von Betäubungsmitteln ein Kraftfahrzeug geführt, ohne über eine Fahrerlaubnis zu verfügen. Gemeinsam mit vier anderen gesondert verfolgten Personen habe er den Entschluss gefasst, Drogengeschäfte in größerem Umfang zu tätigen. Zur Tatausführung seien der Angeklagte und die gesondert verfolgten Personen mit mehreren Fahrzeugen, teilweise bei Autovermietungen angemietet, nach Holland, Enschede, gefahren um dort Marihuana zwecks gewinnbringenden Weiterverkaufs zu erwerben.
Dabei habe es sich mengenmäßig um jeweils mindestens zwei bis drei Kilogramm Marihuana pro Fahrt gehandelt. Am 20. Februar 2016 habe der Angeklagte von einer gesondert verfolgten Person zirka zwei Kilogramm Marihuana mit einem Wirkstoffgehalt von 14,9 Prozent und einer Wirkstoffmenge von 293,97 Gramm THC käuflich erworben, um dieses anschließend gewinnbringend weiterzuverkaufen. Bei einer Polizeikontrolle auf der A 2 sei der Angeklagte mit dem Auto ohne Fahrerlaubnis angetroffen worden. Im Kofferraum des Wagens sei Marihuana aufgefunden worden. Bei der Wohnungsdurchsuchung seien weitere 69 Gramm Marihuana bei dem Beklagten gefunden worden.
Bis zum 18. Dezember sollen neun Fortsetzungstermine folgen.
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