„Ich töte dich" – Verhandlung wegen dreifachen versuchten Mordes

von Sandra Zecchino


Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Beschuldigte zur Tatzeit wegen einer schizoaffektiven Störung schuldunfähig gewesen sei. Symbolfoto: Alexander Panknin
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Beschuldigte zur Tatzeit wegen einer schizoaffektiven Störung schuldunfähig gewesen sei. Symbolfoto: Alexander Panknin | Foto: regionalHeute.de

Braunschweig/Königslutter. Ein 40-jähriger Beschuldigten, der sich aktuell in einem psychiatrischen Krankenhaus aufhält, muss sich am kommenden Mittwoch wegen dreifachen versuchten Mordes vor dem Landgericht Braunschweig verantworten. Wie das Landgericht mitteilt, soll er bei den Taten schuldunfähig gewesen sein.


Nachdem der Beschuldigte wegen einer psychiatrischen Erkrankung ins Psychiatriezentrum Königslutter aufgenommen wurde, sei er mit zwei weiteren Patienten in einem Zimmer untergebracht gewesen.

Am 8. April habe der Beschuldigte sich dazu entschlossen, seine beiden Mitbewohner im Schlaf zu töten. Zunächst habe er mit einer Vierkanteisenstange sechs bis sieben Mal auf den Kopf eines schlafenden Mitbewohners geschlagen. Nach dem Aufwachen habe dieser versucht, sich mit den Händen vor dem Kopf vor weiteren Schlägen zu schützen. Durch die Schläge habe der Geschädigte zahlreiche Frakturen, Prellungen und Schwellungen erlitten und eine operative Versorgung des Geschädigten sei erforderlich gewesen.

Erst als der Beschuldigte davon ausgegangen sei, den Geschädigten getötet zu haben, habe er von ihm abgelassen. Im Anschluss daran sei der Beschuldigte an das Bett des weiteren schlafenden Mitbewohners getreten und habe ihm mit der Vierkanteisenstange zwei bis drei Mal auf den Kopf geschlagen. Weitere Schläge habe der Beschuldigte nicht ausgeführt, weil zwischenzeitlich ein Pfleger den Raum betreten hatte. Aufgrund der Schläge habe der Geschädigte Kopfverletzungen sowie Blutungen erlitten.

„Ich töte dich, ich bring dich um, ich mach die fertig“


Schließlich habe der Beschuldigte beschlossen, den Pfleger zu töten. Er sei auf ihn zugegangen und habe sinngemäß geäußert: „Ich töte dich, ich bring dich um, ich mach die fertig“. Trotz der Versuche des Pflegers, dem Angriff zu entgehen, sei es dem Beschuldigten gelungen, den Pfleger einen Schlag mit der Eisenstange gegen den Kopf zu versetzen. Dabei habe der Pfleger eine stark blutende Platzwunde erlitten. Im weiteren Verlauf der körperlichen Auseinandersetzung habe der Pfleger den Beschuldigten überwältigen und zu Boden bringen können.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Beschuldigte zur Tatzeit wegen einer schizoaffektiven Störung schuldunfähig gewesen sei und strebt die Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus an.


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