Schöningen. Der Fachbereich Ordnungswesen der Stadt Schöningen weist darauf hin, dass die Abladung von Altkleidern, sowohl auf dem Gehweg vor dem DRK Laden als auch neben sämtlichen Altkleidercontainern eine illegale Müllentsorgung darstellt.
Die illegale Müllentsorgung kann mit einem Bußgeld geahndet werden und ist demnach zu vermeiden, macht die Stadtverwaltung deutlich.
Nur tragfähige Kleidung spenden
Sollten das DRK-Ladengeschäft geschlossen, die Container verschlossen oder überfüllt sein, nehmen Sie Ihre zugedachte Kleiderspende bitte wieder mit nach Hause und versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal. Bitte spenden Sie zudem nur tragfähige Kleidung, Schuhe und Haushaltstextilien.