In diesen Fällen zahlt der Landkreis Schüler-BaföG

Anträge sollten schnellstmöglich gestellt werden.

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Symbolfoto. | Foto: Pixabay

Helmstedt. Die BaföG-Stelle beim Landkreis Helmstedt hilft Schülerinnen und Schülern finanziell, die eine Ausbildung machen möchten. Anträge für das Schüler-BAföG sollten schnellstmöglich gestellt werden. Darauf weist der Landkreis in einer Pressemeldung hin.



Nach der 10. Klasse beginnt für viele junge Menschen ein neuer Lebensabschnitt mit einer schulischen Ausbildung oder einer weiterführenden Schule, um einen weiteren Abschluss zu erlangen. So aufregend dieser Start auch sein kann, es kommen auch Fragen auf, besonders im Bereich der Finanzierung. Wie kann man die Unterkunft, Lebensmittel oder die Fahrkarte bezahlen, wenn die Eltern nicht die finanziellen Möglichkeiten bieten können oder wollen?

Nur für Schüler zuständig


In diesen Fällen kann der Geschäftsbereich Soziales des Landkreises Helmstedt helfen, genauer gesagt die BAföG-Stelle, in der die Mitarbeiterinnen Claudia Becker und Lisanne Kalinke tätig sind. Beide betonen, dass der Landkreis nur für Schüler-BAföG zuständig ist. „Wer studiert und BAföG beziehen möchte, muss sich an das Studentenwerk der jeweiligen Universität wenden“, so Claudia Becker.

„Wer für das kommende Schuljahr 2024/25 ab dem 1. August Schüler-BAföG bekommen möchte, sollte jetzt seinen Antrag stellen“, erklärt Lisanne Kalinke. „So haben wir die Möglichkeit, den Antrag schnellstmöglich zu bearbeiten und Unterlagen nachzufordern, falls etwas fehlt.“

Wie viel BAföG können Schülerinnen und Schüler eigentlich bekommen? „Schülerinnen und Schülerin, die noch keine Ausbildung abgeschlossen haben und bei den Eltern wohnen, erhalten maximal 262 Euro, wer eine eigene Wohnung benötigt, kann bis zu 632 Euro bekommen“, erläutert Claudia Becker. Allerdings kann dieser Betrag variieren, denn Schulart und Wohnsituation spielen eine Rolle. Wer beispielsweise bereits eine Ausbildung und eine eigene Wohnung hat und sich in einer Fachoberschulklasse fortbildet, kann bis zu 736 Euro erhalten.

Nachweise erforderlich


Bei der Berechnung des BAföGs wird das Einkommen der Eltern berücksichtigt. Grundsätzlich können Schülerinnen und Schüler ab der 10. Klasse BAföG bekommen, wenn sie einen berufsqualifizierenden Abschluss erreichen wollen, beispielsweise für die Pflegeassistenz, sozialpädagogische Assistenz oder die Physiotherapie. Allerdings kann bei bestimmten Schulformen ein Nachweis nötig sein, dass die Ausbildung nicht in der Nähe des Elternhauses absolviert werden kann und ein Umzug nötig ist.

Ehe das BAföG ausgezahlt werden kann, muss zunächst der Antrag ausgefüllt werden, dieser gliedert sich in mehrere Formblätter. „Die Antragssteller füllen Formblatt 1 aus. Neben den Formblättern müssen zum Beispiel noch Kontoauszüge und gegebenenfalls eine Bescheinigung vom Vermieter eingereicht werden. Das Formblatt 2 wird nach Schuljahresbeginn von der jeweiligen Schule ausgefüllt und Formblatt 3 ist für die Eltern, die mit dem Steuerbescheid das Einkommen von vor zwei Jahren nachweisen“, erklärt Lisanne Kalinke. Hier kann es manchmal zu Schwierigkeiten kommen, wenn die Eltern eventuell nicht mitwirken. „Mir ist es dann immer lieber, wenn sich die Schülerinnen und Schüler im Vorfeld an uns wenden, damit wir solche Fragen klären können“, fügt sie hinzu.

So erreicht man das Team


Interessierte erreichen das Team per Mail unter bafoeg@landkreis-helmstedt.de oder telefonisch unter 05351/1212322. Auf der Webseite des Landkreises Helmstedt gibt es den Link zu den Antragsformularen und zum digitalen Verfahren (www.bafoeg-digital.de), das die Mitarbeiterinnen bevorzugen.


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