Helmstedt. Wie der Landkreis Helmstedt am Montagabend berichtet, ist eine aktuelle Allgemeinverfügung in Abstimmung mit der Stadt Helmstedt und der Stadt Königslutter am Elm erlassen worden. Die Allgemeinverfügung legt fest, an welchen Orten ab Dienstag Maskenpflicht herrscht. Mit Blick auf die Vorbereitung der Bewerbung als Modellprojekt-Kommune gehe die Stadt Helmstedt konform mit der Maskenpflicht. Die Maskenpflicht an sieben Tagen die Woche sei hierbei ein wichtiger Baustein.
Die Maskenpflicht gilt ab dem morgigen Dienstag in der Fußgängerzone der Stadt Helmstedt im Bereich Markt, Neumärker Straße und Gröpernplatz sowie auf dem Papenberg, ohne Papenbergplatz muss jede Person eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Die Einschränkungen gelten von montags bis sonntags in der Zeit von 8 bis 18 Uhr (siehe Karte, gelbe Markierung).
Weiter gilt eine Maskenpflicht montags bis sonntags von 10 bis 18 Uhr auf dem Marktplatz in Stadt Königslutter am Elm (Straßenbezeichnung: „Am Markt“). Genaue Begrenzung siehe Karte (rot umrandete, grau gestreifte Fläche).
Die Allgemeinverfügung tritt am morgigen Dienstag in Kraft und gilt bis einschließlich Sonntag den 18. April. Eine Verlängerung sei möglich, so der Landkreis.
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