Helmstedt. In einer Allgemeinverfügung stellt der Landkreis Helmstedt am heutigen Dienstag fest, dass die 7-Tage-Inzidenz der Corona-Neuinfizierten im Landkreis seit fünf aufeinanderfolgenden Werktagen über 50 liegt. Ab Donnerstag gelten daher die in der Niedersächsischen Corona-Verordnung hierfür vorgesehenen Beschränkungen.
An fünf aufeinanderfolgenden Werktagen (28. Oktober bis 2. November) lag die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis Helmstedt über 50. Maßgeblich hierfür sind die vom Robert Koch-Institut veröffentlichten Zahlen. Ein Absehen von der Maßnahme kam nicht in Betracht, weil das Infektionsgeschehen zur Zeit nicht einem bestimmten räumlich abgrenzbaren Bereich zugeordnet werden kann.
Hier gilt 3G:
Ab Donnerstag gilt nun die erweiterte 3G-Regel in den Innenräumen von Gastronomie- und Beherbergungsbetrieben, bei der Inanspruchnahme von körpernahen Dienstleistungen und der Nutzung von Sportanlagen in geschlossenen Räumen – einschließlich Fitnessstudios und Kletterhallen. Weiterhin müssen Besucherinnen und Besucher in Schwimmhallen und Saunen sowie bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit mehr als 25 Teilnehmenden nachweisen, dass sie geimpft, genesen oder negativ getestet sind. Dies gilt auch für Kinos, Theater und Spielhallen und private Feiern mit mehr als 25 Teilnehmern. Ausnahmen gelten unter anderem für politische Sitzungen und Zusammenkünfte und Versammlungen im Sinne des Versammlungsgesetzes.
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