Inzidenzwert 50 überschritten: Landkreis Helmstedt weitet Maskenpflicht deutlich aus

Auch im Landkreis Helmstedt wurde der 7-Tage-Inzidenzwert von 50 überschritten. Für die Einwohner bedeutet das vor allem, dass die aktuellen Regeln zum Infektionsschutz verschärft werden.

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Der Landkreis Helmstedt hat eine neue Allgemeinverfügung zur Eindämmung des Infektionsgeschehen erlassen.
Der Landkreis Helmstedt hat eine neue Allgemeinverfügung zur Eindämmung des Infektionsgeschehen erlassen. | Foto: Landkreis Helmstedt

Helmstedt. Auch in Helmstedt wurde die Grenze von 50 beim 7-Tage-Inzidenzwert überschritten. Damit tritt laut einer Bekanntmachung des Landkreis eine neue Allgemeinverfügung in Kraft, die ab sofort zu befolgen sei. Mit der neuen Verfügung weitet der Landkreis vor allem die Maskenpflicht aus. Aber auch der Schulsport im Landkreis soll nicht mehr in Hallen stattfinden. Gelten soll die Verfügung bis zum 30. November, unabhängig von der weiteren Entwicklung des Inzidenzwerts im Landkreis.


Demnach gelte die Verfügung seit dem gestrigen Samstagabend, an dem sie veröffentlicht würde. Hauptbestandteil der neuen Regelung ist eine deutliche Ausweitung der Maskenpflicht. So würde aus der Empfehlung an bestimmten Orten eine Maske nun eine Pflicht. Dies beträfe vor allem Wochenmärkte und Parkplätze von Supermärkten und anderen Einzelhändlern. Außerdem sei das tragen nun auch in bestimmten Bereichen der Innenstadt obligatorisch.

Betroffen sind demnach der Markt, die Neumärker Straße, der Gröpernplatz und der Papenberg, allerdings ohne den Papenbergplatz. Zudem gelte die Maskenpflicht für den öffentlichen Nahverkehr nicht mehr nur für Fahrgäste und solche, die an Bushaltestellen warten, sondern auch für jene, die die Bushaltestelle lediglich passieren. Dies gelte auch für die Bahnhöfe des Landkreises. Besonders an diesen Orten hielten sich Menschen eben nicht nur kurz auf, so der Landkreis. Damit würden nahe Kontakte unausweichlich. Eine Maskenpflicht sei damit eine verhältnismäßige und gerechtfertigt Maßnahme, um das Infektionsgeschehen einzudämmen.

Auch Schulen betroffen


Auch auf den Unterricht hat die neue Verordnung neue Auswirkungen: Demnach würde nun auch im Landkreis Helmstedt die Maskenpflicht im Unterricht gelten. Dies beträfe zunächst die Sekundarstufen I und II, sowie die Berufsschulen. Grundschulen sind also weiterhin davon ausgeschlossen. Der Schulsport soll, so der Landkreis in der Verfügung, nach Möglichkeit und so lange wie möglich an die frische Luft verlegt werden. Sei dies nicht mehr möglich und die Abstands- und Hygieneregeln im Schulsport nicht mehr einzuhalten, so sei er soweit möglich auszusetzen. Ausgenommen hiervon seien Abiturkurse.

Die Schulen hebt der Landkreis in seiner Begründung der neuen Maßnahmen besonders hervor. So stelle sich die "infektiologische Situation als äußerst kritisch" dar. Besonders hier sei Anstiege der Fallzahlen zu beobachten. Damit sei eine Maskenpflicht im Unterricht das "einzig probate Mittel", um das Infektionsgeschehen soweit möglich einzudämmen und die Schulen gleichzeitig offenzuhalten.


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