Jobcenter Helmstedt ab Juni zuständig für Geflüchtete aus der Ukraine

Für die geflüchteten Menschen aus der Ukraine waren bisher die Städte und Kommunen im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes zuständig.

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Symbolbild | Foto: Pixabay

Helmstedt. Geflüchtete Menschen aus der Ukraine sollen nach einem Beschluss der Bundesregierung ab dem 1. Juni Anspruch auf Leistungen aus der Grundsicherung haben. Für die geflüchteten Menschen aus der Ukraine waren bisher die Städte und Kommunen im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes zuständig. Ab dem 1. Juni soll die Zuständigkeit auf die Jobcenter übergehen. Das Jobcenter Helmstedt hat bereits mit den Vorbereitungen begonnen, um die Antragstellung und Antragsbearbeitung schnellstmöglich zu bewältigen und dabei zu unterstützen, wie es in einer Pesemitteilung heißt.



Geflüchtete aus der Ukraine erhalten dann Leistungen der Grundsicherung, Die Grundsicherung umfasst die Arbeitslosengeld-II-Regelsätze sowie die Kosten für Wohnung und Heizung. Eine Antragsstellung ist dafür erforderlich.

Heike Bannach, Geschäftsführerin des Jobcenters Helmstedt erläutert: „Wir haben uns mit allen Netzwerkpartnern zu diesem Thema ausgetauscht, um den Übergang in die Grundsicherung bestmöglich begleiten und realisieren zu können. Wir haben zu diesem Zweck ein Sonderteam in unserem Haus gebildet, das die Rathäuser und Verwaltungseinrichtungen der Gemeinde und Städte in unserem Landkreis aufsuchen wird. Dort werden wir die Menschen aus der Ukraine beim Ausfüllen der Antragsunterlagen begleiten und unterstützen. Ziel ist es, schnellstmöglich alle Informationen, die wir benötigen, um die Leistungen zu berechnen und auszahlen zu können, zu bekommen. In enger Zusammenarbeit mit den Partnern vor Ort in den Städten und Gemeinden sind wir optimistisch, dass wir diese große Aufgabe gut bewältigen werden auch wenn es aufgrund des Zeitrahmens sicherlich eine Herausforderung wird!“

Dokumente müssen vorgelegt werden


Neben dem Antrag sind folgende Unterlagen notwendig: Bescheinigung über die Registrierung im Ausländerzentralregister, vorläufiger Aufenthaltstitel, Meldebescheinigung, Pässe von allen antragstellenden Personen, Kontonummer, Kopie vom Mietvertrag und Vermieterbescheinigung und die Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse.

Der Antrag kann auch persönlich beim Jobcenter Helmstedt unter vorheriger Terminvereinbarung gestellt werden. Telefonisch erreicht man das Jobcenter von 8 bis 18 Uhr unter der Rufnummer 05351 522 400 oder von 8 bis 12.30 Uhr unter der Rufnummer 05351 522789. Weitere Informationen sowie den Antrag auf Leistungen zur Grundsicherung auf Ukrainisch erhält man auf der Homepage des Jobcenters Helmstedt.


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