Keine neuen Bescheide für Grundbesitzer und Hundehalter

Alle Abgabepflichtigen werden gebeten die Quartalszahlungen zu den Zahlungsterminen ohne weitere Aufforderung zu entrichten.

Auch die Hundesteuer bleibt für das Jahr 2020 unverändert.
Auch die Hundesteuer bleibt für das Jahr 2020 unverändert. | Foto: Mario Schrader

Helmstedt. Für 2020 bleiben im Gemeindegebiet der Stadt Helmstedt die Gebührensätze für die Straßenreinigung und Kanalbenutzung vorerst unverändert. Das Gleiche gilt auch für die Hebesätze der Grundsteuern A und B sowie für die Hundesteuer. Aus diesem Grunde wurden zum Jahreswechsel nur an die Abgabepflichtigen Bescheide versandt, bei denen zum Jahr 2020 Veränderungen (z. b. bei den Eigentumsverhältnissen) eingetreten sind. Dies teilt die Stadt Helmstedt mit.


Für alle anderen Grundstückseigentümer und Hundebesitzer würden die zuletzt zugesandten Abgabenbescheide weiterhin bis zur Bekanntgabe eines neuen Bescheides gelten. Sie werden daher gebeten, die im letzten Bescheid mitgeteilten Quartalszahlungen zu den Zahlungsterminen (15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November sowie 1. Juli für Jahreszahler und Hundesteuer) ohne weitere Aufforderung an die Stadtkasse Helmstedt unter Angabe des Kassenzeichens zu entrichten, sofern diese nicht durch die Stadtkasse Helmstedt eingezogen werden.

Außerdem werden alle Abgabepflichtigen gebeten, Veränderungen (Anschaffung eines Hundes, Änderungen bei der versiegelten Fläche, Eigentümerwechsel und so weiter) der Stadt Helmstedt unter der Adresse Stadt Helmstedt, Kommunale Abgaben, Markt 1, 38350 Helmstedt mitzuteilen. Fragen und Anregungen nimmt die Verwaltung gern auch telefonisch unter 05351/17-1513 oder 17-1514 oder unter der E-Mail-Adresse abgaben@stadt-helmstedt.de entgegen.


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