Samtgemeinde Velpke. Gemäß Paragraph 4 Nummer 5 der Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten werden die Einrichtungen für eine Zeit von 2 Wochen in den Sommerferien geschlossen. Aufgrund der derzeitigen Situation wird entgegen der Satzungsregelung die Sommerschließzeit nicht umgesetzt. Hingegen wird in allen Kindertageseinrichtungen ein bedarfsorientierter reduzierter Betrieb gewährleistet. Dies berichtet die Samtgemeinde Velpke.
Eine entsprechende Bedarfsabfrage werden die Kindertagesstätten zeitnah vornehmen.
Keine Sommerschließungen in Kitas
Eigentlich ist es gesetzlich geregelt, dass Kindertagesstätten für zwei Wochen im Sommer schließen.
Symbolbild. | Foto: pixabay