Schöningen. Die Stadt Schöningen informiert darüber, dass es aufgrund der Pandemie-Lage einige Änderungen bei den Wahllokalen gibt. Entsprechend der hygienischen Anforderungen in Bezug auf separierte Ein- und Ausgänge wurden einige Wahllokale verlegt.
Für die Kommunalwahlen am Sonntag gelten auch in Schöningen Besonderheiten, die zu beachten sind. In den Wahllokalen müssen die Wählenden, die Mitglieder der Wahlvorstände und die Wahlbeobachter Masken tragen. Befreiungen von der Maskenpflicht sind auf Verlangen nachzuweisen. Selbstverständlich ist durch die Wahlvorstände auf die Einhaltung der Abstandsregeln und das regelmäßige Lüften der Räume zu achten. Die Verwendung eigener Stifte mit Ausnahme eines Bleistiftes ist zulässig.
Trotz des hohen Briefwahlanteils von knapp über 20 Prozent kann es zu bestimmten Zeiten zu Verzögerungen kommen, da die erforderlichen Abstände sowie die zulässige Personenzahl in den einzelnen Wahllokalen einzuhalten sind.
Entsprechend der hygienischen Anforderungen in Bezug auf separierte Ein- und Ausgänge gibt es folgende Änderungen:
Wahlbezirk 01: Realschule, Schützenbahn 26, Zimmer 9, Eingang Wallstraße
Wahlbezirk 02: Realschule, Schützenbahn 26, Zimmer 3, Eingang Schützenbahn
Wahlbezirk 03: Grundschule Nebengebäude (ehem. Comeniusschule), Schulstraße 7, Eingang Schützenbahn, gegenüber „Haus am Elm (AWO)“
Wahlbezirk 04: Grundschule Hauptgebäude, Schützenbahn 9, Turnhalle
Wahlbezirk 05: Hoiersdorf, Am Thie, Dorfgemeinschaftshaus
Wahlbezirk 06: Eichendorffschule, Eichendorffstr. 7, Cafeteria, Eingang Eichendorffstraße
Wahlbezirk 07: Eichendorffschule, Eichendorffstr. 7, Pausenhalle, Eingang Burgstraße
Wahlbezirk 08: Eichendorffschule, Eichendorffstr. 7, Mensa, Eingang Burgstraße
Wahlbezirk 09: Esbecker Dorftreff, Alte Kirchstr. 1 a, Raum rechts
Wahlbezirk 10: Esbeck, Hauptstr. 8 a, Gemeindehaus St. Andreas, Gemeindesaal
Es wird deshalb dringend darum gebeten, die in den Wahlbenachrichtigungen eingetragenen Wahllokale aufzusuchen. „Das ist in vielen Fällen für die Wählerinnen und Wähler diesmal nicht der gewohnte Ort“, erklärt der stellvertretende Gemeindewahlleiter Karsten Bock. „Die vier Briefwahlbezirke 901-904 befinden sich im Jugendfreizeitzentrum, Burgplatz 1a, und die anderen zwei im Rathaus, die aber von Wählenden nicht aufgesucht werden müssen.“
Es ist beabsichtigt, die Ergebnisse ab ca. 18.30 Uhr nach Eingang der Schnellmeldungen sukzessive auf der Homepage der Stadt Schöningen zu veröffentlichen. „Da sind wir allerdings abhängig von den Kapazitäten unseres Rechenzentrums in Oldenburg, wo die Ergebnisse durch den gleichzeitigen Zugriff sämtlicher angeschlossener niedersächsischer Kommunen bei Belastungsspitzen verzögert erscheinen können“, bittet der Städtische Direktor vorsorglich um Verständnis. Außerdem seien von den Wahlvorständen zuerst die Landrats-, dann die Kreistags-, die Stadtratswahlen und zuletzt die Ortsräte in festgelegter Reihenfolge auszuzählen.
Für die Besucherinnen und Besucher im Rathaus gilt am Wahlabend nach 18 Uhr während der Ergebnisermittlung die „3 G“ Regel. „Bei der Umsetzung unterstützt hier der Ortsverband des Deutschen Roten Kreuzes, wofür wir, wie auch den zahlreichen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern, sehr dankbar sind“, so Karsten Bock weiter.
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