Helmstedt. In seiner Sitzung am vergangenen Mittwoch hat sich der Kreistag Helmstedt für den Erhalt der Förderschulen ausgesprochen. Damit soll eine Weiterführung bis zum Ende des im niedersächsischen Koalitionsvertrags vorgesehenen Bestandsschutzes 2028 erreicht werden.
Der Landkreis Helmstedt ist unter anderem Träger der Wichernschule - Förderschule Lernen und Sprache - in Helmstedt mit Außenstelle in Königslutter. Die Schule fahre im Schuljahr 2017/18 noch die Schuljahrgänge 6 bis 10 mit insgesamt 109 Schülerinnen und Schülern in zehn Klassenverbänden (Stand 17. August 2017).
Mit dem Gesetz zur Einführung der inklusiven Schule vom 23. März 2012 sei bereits in der letzten Legislaturperiode geregelt worden, dass Förderschulen im Förderschwerpunkt Lernen im Primarbereich aufsteigend ab dem Schuljahr 2013/2014 auslaufen.
Die Schulgesetznovelle 2015 sehe - nach Auslaufen des Primarbereichs der Förderschulen im Förderschwerpunkt Lernen - auch die durch jahrgangsweises Auslaufen ausschleichende Aufhebung des Sekundarbereichs I der Förderschulen im Förderschwerpunkt Lernen vor.
Gesetzlicher Hintergrund
Ab dem Schuljahr 2017/2018 - so die konsequente Folgeregelung - könne daher auch keine Aufnahme mehr aufsteigend ab dem 5. Schuljahrgang (Sekundarbereich I) erfolgen. Mit dieser Regelung folge das Gesetz unter anderem dem ersten Bericht des UN-Fachausschusses vom 17. April 2015 über das Staatenprüfungsverfahren Deutschlands zum Stand der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention.
In dem Bericht der Vereinten Nationen werde Deutschland unter anderem gebeten, sofort Maßnahmen zu ergreifen, um ein inklusives Bildungssystem in allen Bundesländern durchzusetzen sowie die Förderschulen abzubauen, um Inklusion zu ermöglichen. In dem Bericht äußere der Fachausschuss zudem seine Besorgnis, dass in Deutschland auch sechs Jahre nach Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention immer noch die Mehrheit der Kinder und Jugendlichen mit Behinderungen Förderschulen besucht.
Fortführung bis 2028
Mit dem sich aktuell in der Anhörung befindlichen Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes sei nunmehr vorgesehen, dass die Schulbehörde auf Antrag des Schulträgers genehmigen kann, dass am 31. Juli 2018 bestehende Förderschulen im Förderschwerpunkt Lernen im Sekundarbereich I bis längstens zum Ende des Schuljahres 2027/2028 fortgeführt werden. Die Genehmigung werdeerteilt, wenn die Entwicklung der Schülerzahlen die Fortführung rechtfertigt und der Schulträger einen Plan nach Absatz 4 vorlegt. Eine nach Satz 1 fortgeführte Schule dürfe letztmalig zum Beginn des Schuljahres 2022/2023 Schülerinnen und Schüler in den 5. Schuljahrgang aufnehmen.
Viele Eltern würdenaufgrund von Vorbehalten gegenüber einer inklusiven Beschulung in allgemeinen Schulen eine Beschulung in der Förderschule Lernen für ihre Kinder als besseres Angebot ansehen. Die Fortsetzung zumindest des Sekundarbereichs I dieser Schulform ermöglicht den Erziehungsberechtigten insofern die Wahl zwischen einer exklusiven und inklusiven Beschulung. Dieses Anliegen der Eltern wird durch noch bestehende Förderschulen Lernen sowie deren Schulleitungen unterstützt. So auch im Landkreis Helmstedt. Der maßgebliche Grund hierfür dürfte in einer landesweit festzustellenden mangelnden sonderpädagogischen Unterstützung der inklusiv beschulenden allgemeinen Schulen zu sehen sein.
Unterstützung auch durch den Landkreis
Auch der Kreistag des Landkreises Helmstedt habe hierzu bereits in seiner Sitzung am 6. Dezember 2017 im Rahmen der Beratungen der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 den Landkreis Helmstedt in seiner Funktion als Schulträger und in Anlehnung an den Koalitionsvertrag der neuen Niedersächsischen Landesregierung beauftragt, die Fortsetzung der Förderschule Lernen zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu beantragen.
Um dem Wunsch vieler Eltern an einer Fortführung des Sekundarbereiches I der Förderschule Lernen auch im Landkreis Helmstedt entsprechen zu können, werde zeitnahein dementsprechender Antrag an die Schulbehörde nach Veröffentlichung der hierzu vom Niedersächsischen Kultusministerium geplanten Hinweise für die Schulträger zum Beantragungsverfahren erfolgen.
Der Beschlussvorschlag der Fortführung des Sekundarbereichs I an der Wichernschule wurde mit 33 zu 3 Stimmen angenommen.
mehr News aus Helmstedt