Landkreis bekommt 480.000 Euro für Brandschutz

Mit dem Geld werden Brandschutzmaßnahmen am östlichen Collegienflügel des Juleums finanziert.

Staatssekretär Stephan Manke und Landrat Gerhard Radeck bei der Übergabe des Beschieds für Brandschutzfördermittel.
Staatssekretär Stephan Manke und Landrat Gerhard Radeck bei der Übergabe des Beschieds für Brandschutzfördermittel. | Foto: Landkreis Helmstedt

Helmstedt. Der Landkreis Helmstedt bekommt vom Land 480.000 Euro für den Brandschutz. Staatssekretär Stephan Manke vom niedersächsischen Innenministerium übergab am Dienstag einen entsprechenden Förderbescheid an Landrat Gerhard Radeck, wie der Landkreis am heutigen Mittwoch mitteilte. Mit dem Geld sollen Brandschutzmaßnahmen am östlichen Collegienflügel des Juleums finanziert werden.



Radeck freute sich über die Berücksichtigung des Landkreises im laufenden Bedarfszuweisungsverfahren. "Was wir hier jetzt am östlichen Collegienflügel für den Brandschutz machen können, wäre sonst finanziell schwierig geworden", sagte er. Aber nicht nur Sicherheitsaspekte spielten bei der Entscheidung eine Rolle. Um weitere Räume im östlichen Collegienflügel nutzen zu können, sind laut Kreisverwaltung unter anderem zusätzliche Fluchtwege erforderlich, die in das denkmalgeschützte Gebäude integriert werden müssen. Mithilfe der Brandschutzmaßnahmen soll es möglich sein, Räume für mehr Präsenzunterricht am Campus Helmstedt der Otto-von-Guericke Business-School Magdeburg bereitzustellen. Staatssekretär Manke sagte, es sei in diesem Verfahren dem Land ein Anliegen gewesen, mit dem Brandschutz Dinge zu fördern, die sonst bei der Vergabe von Fördermitteln oft "hinten runter fallen".

Insgesamt werden 28 Kommunen gefördert


In diesem Jahr erhalten insgesamt 28 Kommunen in Niedersachsen Unterstützung bei Investitionen im "Aufgabenbereich Brandschutz". Rund 16 Millionen Euro werden dafür bereitgestellt. Bei den Bedarfszuweisungen handelt es sich um gesonderte Finanzmittel innerhalb des kommunalen Finanzausgleichs, die das niedersächsische Innenministerium auf Antrag "besonders finanzschwachen Kommunen" gewährt, um so ihre Finanzkraft zu stärken. Bedarfszuweisungen bekommen nach Vorgaben des Landes ausschließlich Kommunen, die die eigene Konsolidierungsbereitschaft "in überzeugender Weise" unter Beweis gestellt haben.


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