Landkreis Helmstedt erlässt neue Verordnung: Ab Montag gilt "3G"

Weil die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner im Landkreis Helmstedt seit dem vergangenen Dienstag über 50 ist, werden die 3G-Regeln nun verpflichtend. Das bestimmt der Landkreis nun per Verfügung.

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(Symbolbild) | Foto: Marvin König

Helmstedt. Wie der Landkreis Helmstedt in einer Pressemitteilung bekannt gibt, gelten ab dem kommenden Montag die "erweiterten 3G-Regeln". Grund für die Verfügung sei, dass die Inzidenz an drei Tagen hintereinander konstant über 50 lag. Der Landkreis folgt mit dem Erlass dem Rechtsrahmen des Landes Niedersachsen.


Ab dem kommenden Montag gelten nun die "3G-Regeln" im Landkreis Helmstedt. Seit dem vergangenen Dienstag lag die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner im Landkreis über 50 - damit ist der Landkreis laut Landesverordnung zum Handeln verpflichtet. Mit den 3G-Regeln werden bestimmte Dienstleistungen und Angebote in Innenräumen nur noch für Geimpfte, Getestete und Genesene. Darunter fallen etwa Gastronomie, Sport in Innenräumen und sogenannte "Körpernahe Dienstleistungen", etwa Friseure.

Ausgenommen von den Regeln sind Kinder bis sechs Jahre, noch nicht eingeschulte Kinder oder Schüler, die regelmäßig in der Schule getestet würden. Auch für Demonstrationen im Sinne des Versammlungsgesetzes und religiöse Veranstaltungen gelten die "3G-Regeln" nicht. Bei privaten Veranstaltungen müssten die Regeln aber einer Anzahl von 25 Menschen in Innenräumen angewendet werden. Eine Begrenzung von Gästen in privaten Haushalten gebe es dagegen nicht.


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