Landkreis gewährt weiterhin Zuschüsse an Schülerbustickets


Die Übernahme der Beförderungskosten für Vollzeitschüler des Sekundarbereiches II wird um ein Jahr verlängert. Symbolfoto: Christoph Böttcher
Die Übernahme der Beförderungskosten für Vollzeitschüler des Sekundarbereiches II wird um ein Jahr verlängert. Symbolfoto: Christoph Böttcher | Foto: Christoph Böttcher

Helmstedt. Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 07. Juni die Änderung der Schülerbeförderungssatzung beschlossen. Die im letzten Jahr als einjähriges Pilotprojekt beschlossene einkommensabhängige Übernahme der Beförderungskosten für Vollzeitschüler des Sekundarbereiches II wird unter abgeänderten Voraussetzungen für ein weiteres Jahr fortgesetzt.


Zu diesem Zweck sind Mittel in Höhe von 100.000 Euro in den Haushalt 2017 eingestellt worden. Mit dieser Neuregelung sollen noch mehr Familien erreicht werden. Dazu wurden die Einkommensgrenzen heraufgesetzt. Bei einem Jahresnettoeinkommen bis 30.000 Euro werden 75 Prozent, bis 35.000 Euro 50 Prozent und bis 40.000 Euro 25 Prozent erstattet. Die Bezuschussung seitens des Landkreises bezieht sich dabei auf den Gesamtwert der notwendigen Ausgaben. Für jedes weitere im Haushalt lebende Kind wird die Einkommensgrenze um 5.000 Euro erhöht.

Unter diese Regelung fallen nicht Personen, die Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe haben. Die Übernahme der Schülerbeförderungskosten erfolgt grundsätzlich im Nachhinein als Erstattungsleistung. Die Schülerwochen- beziehungsweise Schülermonatskarten, die vergünstigt mittels einer Kundenkarte der KVG erworben werden können, sind nach Antragsstellung jeweils im Original beim Landkreis einzureichen.
Die Antragsformulare und ein entsprechendes Informationsblatt können unter www.helmstedt.de/Schülerfahrtkosten gestelltoder direkt beim Geschäftsbereich Schule, Kultur und Sport angefordert werden. Adresse ist: Rosenwinkel 10/11 in Helmstedt, Telefonnummer: 05351 – 121-1448, E-Mail: schuelerbefoerderung@landkreis-helmstedt.de.


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