Helmstedt. Bei der Kreisverwaltung laufen die Vorbereitungen für den Zensus 2022 auf Hochtouren. Mit dieser statistischen Erhebung wird ermittelt, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten. Viele Entscheidungen in Bund, Ländern und Gemeinden beruhen auf solchen Bevölkerungs- und Wohnungszahlen. Das teilt der Landkreis Helmstedt in einer Pressemitteilung mit.
„Um verlässliche Basiszahlen für Planungen zu haben, ist eine regelmäßige Bestandsaufnahme der Bevölkerungszahl notwendig“, erläutert Landrat Gerhard Radeck. Gibt es genügend Wohnungen? Brauchen wir mehr Schulen oder Altenheime? Wo muss der Staat für seine Bürgerinnen und Bürger investieren? „Um diese und andere Fragen zu beantworten, führt Deutschland etwa alle zehn Jahre einen Zensus – auch Volkszählung genannt – durch. In erster Linie werden hierfür Daten aus Verwaltungsregistern genutzt, sodass die Mehrheit der Bevölkerung keine Auskunft leisten muss“, so Radeck.
Dafür wird der Zensus benötigt:
Der Zensus 2022 wird wieder aktuelle Daten liefern; er stellt sicher, dass verlässliche Einwohnerzahlen der Gemeinden, der Länder und der Bundesrepublik zur Verfügung stehen. Auch für zahlreiche rechtliche Regelungen ist die amtliche Einwohnerzahl eine wichtige Grundlage: So werden auf dieser Basis Wahlkreise eingeteilt und auch die Stimmenverteilung im Bundesrat orientiert sich an den Einwohnerzahlen. Zudem werden Ausgleichszahlungen wie der Länderfinanzausgleich und der kommunale Finanzausgleich sowie EU-Fördermittel pro Kopf berechnet. Wie bereits im Jahr 2011 findet daher im kommenden Jahr eine EU-weite Zensusrunde statt. Diese Erhebung sollte schon im letzten Jahr stattfinden, wurde aufgrund der Corona-Pandemie allerdings von 2021 auf das Jahr 2022 verschoben. Der Stichtag für die Erhebung ist der 15. Mai 2022. Um die Organisation und Koordination im Landkreis Helmstedt kümmert sich die Erhebungsstelle des Kreises, die von Alexandra Girod geleitet wird.
„Wie der Zensus 2011 ist auch der Zensus 2022 als registergestützte Erhebung konzipiert“ erklärt Girod. „Dabei werden in erster Linie bereits vorhandene Verwaltungsdaten genutzt und nur dann ergänzende Erhebungen durchgeführt, wenn Verwaltungsdaten für bestimmte Merkmale nicht vorhanden oder aus statistischer Sicht nicht für die Auswertung geeignet sind.“ Der Zensus 2022 umfasse eine Bevölkerungszählung, eine Gebäude- und Wohnungszählung, eine Haushaltsbefragung auf Stichprobenbasis und Erhebungen an Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften.
Interviewer müssen noch angeworben werden
„Das Landesamt für Statistik Niedersachsen stellt dem Kreis die Anschriften von zufällig ausgewählten Bürgerinnen und Bürgern als Grundlage zur Erhebung der Daten zur Verfügung. Etwa jeder zehnte Haushalt wird angeschrieben und zur Mitwirkung aufgerufen“, sagt Girod. Die ausgewählten Haushalte werden im zweiten Quartal 2022 über die Teilnahme am Zensus informiert. Im Anschluss daran werden die Haushalte durch sogenannte Erhebungsbeauftragte im Auftrag der Erhebungsstelle befragt. „Diese Interviewerinnen und Interviewer erhalten einen Ausweis und kündigen sich vorab bei den Haushaltsmitgliedern an. Die Fragebögen können aber auch online beantwortet werden.“ Bei den Erhebungsbeauftragten handele es sich um ehrenamtliche Mitarbeitende, die in Kürze angeworben werden sollen.
Größter Wert werde auf den Datenschutz gelegt: „Der Datenschutz ist weit mehr als eine gesetzliche Pflicht“, macht Girod deutlich, „denn die amtliche Statistik lebt vom Vertrauen und der Akzeptanz der Bevölkerung.“ Daher würden die statistischen Ämter des Bundes und der Länder beim Zensus höchstes Augenmerk auf Sicherheitsvorkehrungen legen, die den Schutz der Daten garantieren. Einige Immobilienbesitzende und –verwaltende sind dem Zensus bereits begegnet: Im Rahmen einer Vorbefragung wurden sie bereits im Oktober befragt; durch den Abgleich der Ergebnisse mit den vorhandenen Daten soll die Qualität der Befragung im Mai nächsten Jahres gesichert werden.
Weitere Informationen
Bei Fragen zum Zensus 2022 stehen Alexandra Girod (Telefon 05351 / 121 1560 oder E-Mail alexandra.girod@zensus.niedersachsen.de) sowie ihr Stellvertreter Peter Klaassen (Telefon 05351 / 121 1561 oder E-Mail peter.klaassen@zensus.niedersachsen.de) zur Verfügung. Mehr Informationen gibt es unter www.helmstedt.de/zensus.
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