Helmstedt. In vielen Medienbeiträgen wird seit einiger Zeit auf die Getrenntsammlungspflicht von Alttextilien hingewiesen. Dabei ist regelmäßig von einem Verbot die Rede, diese über den Restmüll zu entsorgen. Aufgrund der dazu bestehenden Unsicherheiten und Fragestellungen gibt der Landkreis Helmstedt in einer Pressemitteilung ergänzende Hinweise.
Seit dem 01. Januar 2025 gilt die Getrenntsammlungspflicht für Textilabfälle in Deutschland. Damit wird die europäische Abfallrahmenrichtlinie umgesetzt, die sicherstellen soll, dass Textilien wiederverwendet oder nachrangig recycelt werden können. Dies sei ein wichtiger Baustein zum Aufbau einer Kreislaufwirtschaft für Textilien. Hierfür stehen in den Städten und Gemeinden Altkleidercontainer gemeinnütziger und/oder gewerblicher Sammler für eine flächendeckende Sammlung von Alttextilien zur Verfügung. Die Getrenntsammlungspflicht sei damit im Landkreis Helmstedt bereits umgesetzt, für die Bürgerinnen und Bürger ändere sich nichts. Diese bewährten und gut funktionierenden Sammlungen würden auch in Zukunft eine Wiederverwendung als Secondhand-Bekleidung beziehungsweise ein hochwertiges Recycling gewährleisten, wenn die Qualität der eingeworfenen Textilien und deren sorgfältige Trennung gegeben seien.
Diese Textilien sollen weiterhin über den Restmüll entsorgt werden
Um bestehende Sammelstrukturen nicht weiter zu gefährden, schließt sich der Landkreis Helmstedt daher dem Hinweis des Verbandes der kommunalen Unternehmen (VKU) an und bittet die Bürgerinnen und Bürger, stark zerschlissene, verdreckte oder kontaminierte Textilien weiterhin über die Restabfalltonnen zu entsorgen.
Das sind Alttextilien
Zu den Alttextilien zählt Bekleidung, wie Oberbekleidung (auch Leder, Pelze) und Unterwäsche, Schuhe und Fußbekleidung, sonstige Accessoires (Gürtel, Hüte, Mützen, Schals, Tücher, Handschuhe). Auch Handtaschen, Stoffbeutel und Rucksäcke, Bettwaren, Heimtextilien und Stofftiere gehören dazu. Nicht dazu zählen Polstermöbelstoffe und Matratzenbezüge, Matratzen und Schaumstoffe, Teppiche und Auslegware sowie Bekleidung, Schuhe und Stoff-/Plüschtiere mit fest eingebauten elektrischen Funktionen. Auch technische Textilien wie Zelte und Planen sowie Gebrauchsgegenstände zählen nicht dazu.
Für weitere Fragen stehen die Mitarbeiter der UnterenmAbfallbehörde unter der Rufnummer 05351/121-2517 sowie der E-Mail-Adresse abfallberatung@landkreis-helmstedt.de zur Verfügung.