Landkreis Helmstedt ordnet Maskenpflicht in Schulen an

Zuletzt seien immer wieder Schulen im Landkreis von Infektionen und Quarantänemaßnahmen betroffen.

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Symbolbild. | Foto: Pixabay

Helmstedt. In Anbetracht der knapp unterhalb der Schwelle von 50 schwankenden Corona-Inzidenzzahlen ordnet der Landkreis Helmstedt ab Montag, dem 9. November eine Maskenpflicht auch während der Unterrichtsstunden für Lehrkräfte und Schüler der weiterführenden Schulen und der Berufsschulen an. Dies teilte der Landkreis am Freitagabend mit.


In den letzten Tagen sei der Inzidenzwert im Landkreis Helmstedt stets knapp unterhalb der Schwelle von 50 geschwankt, ab der eine Maskenpflicht gemäß der Niedersächsischen Corona-Verordnung im Unterricht der weiterführenden Schulen automatisch in Kraft tritt, sofern es Infektionen an der betroffenen Schule gibt. Zuletzt seien immer wieder Schulen im Landkreis von Infektionen und Quarantänemaßnahmen betroffen. So die IGS Helmstedt, Lademann- Realschule, Gymnasium Anna-Sophianeum Schöningen, Eichendorffschule, aber auch Grundschulen.

Die Vorfälle an Schulen würden in der Regel eine erhebliche Zahl an Kontaktpersonen nach sich ziehen, die wiederum aufwändig vom Kontakt-Nachverfolgungsteam begleitet werden müssen, so der Landkreis. Dies sei derzeit kaum noch zu leisten. Daher sei die Maskenpflicht im Unterricht die aus infektiologischer Sicht einfachste und hilfreichste und daher erforderliche Maßnahme, um an dieser Stelle Infektionsketten zu brechen.

Der Landkreis Helmstedt ordnet diese per Allgemeinverfügung an, die ab Montag in Kraft treten wird. Betroffen sind alle weiterführenden Schulen im Sek. I und Sek II-Bereich, also ab Klasse 5, sowie die berufsbildenden Schulen. Die Kleinsten in den Grundschulen sind davon ausgenommen. Einige weiterführende Schulen im Landkreis setzen bereits aus eigenem Antrieb heraus auf das Tragen von Alltagsmasken während des Unterrichts.


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