Helmstedt. Eine Sperrmüllabfuhr kann jeder an die Abfallentsorgung angeschlossene Haushalt zweimal pro Jahr mit jeweils bis zu fünf Kubikmeter beantragen. hierrauf weist der Landkreis heute in einer Pressemitteilung hin.
Die Anmeldung ist über das Online-Formular auf der Homepage des Landkreises, formlos per E-Mail oder über die sogenannten Sperrmülldoppelkarten, die in den Rathäusern erhältlich sind, möglich.
Was bei einer Sperrmüllabfuhr beachtet werden muss und welche Abfälle dabei berücksichtigt werden, kann dem Abfall-ABC sowie dem Infoblatt zur Sperrmüllsammlung entnommen werden. Kurz gesagt: Sperrmüll muss zu groß für die Restabfalltonne sein und zum sogenannten beweglichen Hausinventar gehören.
Der Sperrmüll ist zum bekannt gegebenen Termin - frühestens am Abend vorher -im öffentlichen Verkehrsraum bereitzustellen. Das heißt, der Sperrmüll muss auf dem Bürgersteig oder in der Parkbucht liegen. Der Bürger signalisiere so, dass dies die Gegenstände sind, die zu entsorgen sind. Sperrmüll, der auf dem Grundstück lagert, wird nicht abgefahren, so der Hinweis des Landkreises. Ebenso werde der Sperrmüll nicht abgefahren, der die angemeldete Menge von fünfoder zehnKubikmeter überschreitet.
Elektrogeräte separat aufstellen
Zu einer Sperrmüllabfuhr könnten sämtliche häuslichen Elektrogeräte mit entsorgt werden. Die Elektrogeräte müssen allerdingsseparat vom übrigen Sperrmüll aufgestellt werden. Integrierte Elektrogeräte, wie zum Beispiel. Einbauherde oder –kühlschränke sind zu demontieren.
Sollte es problematisch sein, einen geeigneten Stellplatz zu finden, oder bei weiteren Fragen ist der Landkreis unter der Telefonnummer 05351 121-2517 oder unter der e- mail Adresse abfallberatung@landkreis-helmstedt.de gerne behilflich.
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