Landkreis schlägt Alarm: Unzählige Fehlbefüllungen im Bioabfall

Vor allem Plastiktüten seien verbreitet. Das Fehlverhalten könne Konsequenzen haben.

Ein Beispiel für eine Fehlbefüllung der Biotonne.
Ein Beispiel für eine Fehlbefüllung der Biotonne. | Foto: Landkreis Helmstedt

Helmstedt. Der Landkreis Helmstedt weist erneut darauf hin, dass Kunststoffe in der Biotonne grundsätzlich unzulässig sind. Anlass sind zahlreiche Fehlbefüllungen, die bei Routinekontrollen entdeckt wurden. Das berichtet der Landkreis in einer Pressemitteilung.



Da die Tonnen nur stichprobenartig vor der Abfuhr überprüft werden können, belasten unentdeckte unerlaubte Kunststoffe den Bioabfall. Um die Bioabfälle trotz der strengeren Grenzwerte der neuen Bioabfallverordnung weiterhin zu hochwertigem Kompost verarbeiten zu können, werden daher seit einigen Wochen vermehrt Bioabfallbehälter kontrolliert. Hierbei wurden in unzähligen Behältern Fehlbefüllungen festgestellt.

Tonnen werden nicht geleert


Auffällig häufig vertreten sind dabei insbesondere die im Handel als „biologisch abbaubar“ oder „für den Biomüll geeignet“ verkauften Plastiktüten, aber auch Bioabfälle, die im Gelben Sack oder in blauen und schwarzen Säcken verpackt sind. Dies hat zur Folge, dass diese Tonnen nicht geleert werden und die betroffenen Bürgerinnen und Bürger durch den Entsorger über einen Infozettel an der Biotonne über das Fehlverhalten informiert werden. Die Verursacher sind angehalten, die Verunreinigungen bis zum nächsten Leerungstermin zu entfernen und die Tonnen dann erneut zur Leerung bereitzustellen.

Angesichts der hohen Anzahl an Fehlbefüllungen ruft der Landkreis Helmstedt die Bevölkerung eindringlich dazu auf, den anfallenden Bioabfall korrekt zu entsorgen. Dabei sind sämtliche Plastikabfälle in der Biotonne unzulässig. Sie stellen einen Fremdstoff im Bioabfall dar und gefährden die Reinheit des daraus produzierten Komposts. Auch die im Handel verkäuflichen vermeintlich biologisch abbaubaren Plastiktüten können nicht in der im Kompostwerk vorgesehenen Verrottungszeit abgebaut werden und dürfen daher entsprechend der Abfallentsorgungssatzung des Landkreises Helmstedt nicht über den Biomüll entsorgt werden.

Papier als Alternative


Alternativ können - in kleinen Mengen - unbeschichtetes Zeitungspapier oder auch Papiertüten verwendet werden, um die Flüssigkeitsbildung innerhalb der Tonne zu reduzieren.

Die Untere Abfallbehörde des Landkreises weist ausdrücklich darauf hin, dass Fehlbefüllungen der Bioabfallbehälter eine Ordnungswidrigkeit darstellen und mit einer Geldbuße geahndet werden können. Bei wiederholter Fehlbefüllung können die Pflichtigen sogar von der Nutzung der Bioabfallbehälter ausgeschlossen werden. In diesen Fällen werden die Bioabfallbehälter eingezogen und ein entsprechender Restabfallbehälter ausgeliefert, was zu einer erheblichen Erhöhung der Gebühren führen würde.

Weitere Informationen


Um dies zu vermeiden, sollten Bürgerinnen und Bürger keine Plastiktüten und selbstverständlich auch keine anderen Rest- oder Plastikabfälle im Bioabfallbehälter entsorgen. Bei Unsicherheiten kann man sich im Abfall-ABC des Landkreises Helmstedt über die korrekten Entsorgungswege informieren. Die Mitarbeiter der Unteren Abfallbehörde stehen außerdem bei Fragen zum Thema zur Verfügung, telefonisch unter 05351/121- 2513 oder 2517.

Themen zu diesem Artikel


Abfall