Landkreis und Städte bekommen Finanzhilfe vom Land

Auch in diesem Jahr bekommen besonders finanzschwachen Kommunen in Niedersachsen Bedarfszuweisungen.

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Symbolfoto. | Foto: Pixabay

Helmstedt. Das Land Niedersachsen gewährt auch in diesem Jahr wieder besonders finanzschwachen Kommunen in Niedersachsen Bedarfszuweisungen. Darunter seien auch der Landkreis Helmstedt (6,24 Millionen Euro), die Städte Königslutter am Elm (990.000 Euro) und Schöningen (1,01 Millionen Euro). Das berichtet der SPD-Landtagsabgeordnete Jörn Domeier in einer Pressemeldung.



„Die zeitnahe Bewilligung von insgesamt 8,24 Millionen Euro ist hochwillkommen, denn die Haushalte unserer Kommunen stehen teils unter hohem Druck, und das bei einem wahrnehmbaren Investitionsstau“, beront Jörn Domeier. Die Bedarfszuweisung stelle eine Unterstützung im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs dar. Insgesamt hatten 77 Kommunen im Rahmen des aktuellen Antragsverfahrens entsprechende Mittel beantragt, davon seien 32 genehmigt worden.

Kommunen in wirklich schlechter Lage


„Das sind gute Nachrichten für uns, auch wenn ich wie jedes Jahr darauf hinweisen muss, dass dies auch zeigt, dass unsere wirtschaftliche Situation immer noch ungünstig ist, so sieht es jedenfalls das Land“, führte Domeier aus. Schließlich würden nur Kommunen in wirklich schlechter Lage diese Hilfen erhalten.

„Das Land macht seine Hausaufgaben und es ist richtig, dass es seine Zuweisungen auf besonders bedürftige Kommunen konzentriert. Nun müssen auch wir hier vor Ort unsere Hausaufgaben angehen, damit immer neue Zuweisungen der Vergangenheit angehören“, sagte Domeier. Er hob die saubere Arbeit der antragstellenden Verwaltungen hervor, die die Grundlage für die Zuweisungen seien.

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Bedarfszuweisungen sind gesonderte Finanzmittel innerhalb des kommunalen Finanzausgleichs, die das Innenministerium auf Antrag besonders finanzschwachen Kommunen gewährt, um so ihre Finanzkraft zu stärken. Es handelt sich bei den davon profitierenden Gebietskörperschaften im Wesentlichen um Kommunen, deren eigene Steuereinnahmekraft nicht annähernd ausreicht, um die erforderlichen Mittel zur Deckung der notwenigen Ausgaben zu erwirtschaften.

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