Landkreis Helmstedt. Eine 62-jährige Pferdehalterin aus dem Landkreis Helmstedt wurde wegen eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz zu einer Geldstrafe von insgesamt 1.725 Euro verurteilt. Grund für die Verurteilung sei eine mangelnde Hufpflege bei einem Pferd gewesen, wie die Staatsanwaltschaft Braunschweig gegenüber regionalHeute.de berichtet. Ausgangspunkt des Verfahrens seien dabei anonyme Anzeigen an das Veterinäramt des Landkreises Helmstedt gewesen.
Die Verurteilung erfolgte im Strafbefehlswege, also ohne Durchführung einer Hauptverhandlung. Auch die Tierschutzorganisation PETA habe Hinweise auf die Pferdehalterin bekommen, wie die Organisation in einer Pressemitteilung berichtet. So seien die Pferde trotz Verbots mit Stacheldraht umzäunt. Die Organisation fordert jetzt zusätzlich ein Tierhalte- und Tierbetreuungsverbot gegen die Frau, die auch Jägerin ist, zu verfügen und ihr den Jagdschein samt Waffenbesitzkarte zu entziehen.
Mit dem Einzäunen von Pferden mit Stacheldraht wird gegen das Tierschutzgesetz verstoßen. Sollen die Auslaufmöglichkeiten dennoch mit Stacheldraht umzäunt werden, müsse ein geeigneter Innenzaun sicherstellen, dass die Pferde nicht in Kontakt mit dem Stacheldraht kommen können. „Die Verletzungsgefahr durch Stacheldrahtzäune ist besonders bei Fluchttieren wie Pferden sehr hoch. Wir hoffen sehr, dass das Urteil zu einem Umdenken der Halterin führt“, so Dr. Edmund Haferbeck, Leiter der Wissenschafts- und Rechtsabteilung bei PETA. „Langfristige Sicherheit für die Tiere kann jedoch nur gewährleistet werden, wenn das Amtsgericht Helmstedt auch ein Tierhalteverbot für die Landwirtin ausspricht und ihr letztlich auch den Jagdschein abnimmt.“ Dies habe PETA bereits beim zuständigen Landratsamt Helmstedt beantragt. Dieses konnte auf Nachfrage von regionalHeute.de derzeit noch keine Auskunft zu dem Fall geben.
Die drastische Forderung rechtfertigt die Organisation damit, dass der Besitz von Jagd- und Waffenscheinen nach dem Gesetz ein Mindestmaß an Zuverlässigkeit erfordere. Diese sei nach einer strafrechtlichen Verurteilung von mehr als 60 Tagessätzen nicht mehr gegeben. Im vorliegenden Fall wurde die Frau zu 75 Tagessätzen zu je 23 Euro verurteilt.
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