Braunschweig/Schöningen. Im März 2018 hatte die 2. Strafkammer des Landgerichts Braunschweig (Jugendstrafkammer) einen damals 19-jährigen Angeklagten wegen besonders schwerer Vergewaltigung zur einer Jugendstrafe von fünf Jahren verurteilt. Dieser Fall muss nun nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs neu verhandelt werden. Das teilt das Landgericht mit.
Der Verurteilung lag folgender Tatvorwurf, den die Kammer als erwiesen angesehen hat, zugrunde: Am 10.Juni 2017 habe der Angeklagte die nach einem Sportfest auf dem Heimweg befindliche Geschädigte von hinten angegriffen und sie zu Boden gerissen. Anschließend habe der Angeklagte die Geschädigte gegen ihren Willen und mit Gewalt zu sexuellen Handlungen gezwungen und das Opfer bei der Tat körperlich schwer misshandelt. Aufgrund der im Zuge der Tathandlung erlittenen Verletzungen habe die Geschädigte im Krankenhaus zweimal stationär aufgenommen werden müssen.
War der Angeklagte wirklich der Täter?
Auf die Revision des Angeklagten hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 11.Dezember 2018 das Urteil der 2. Strafkammer zwecks erneuter Feststellungen zur Täterschaft des Angeklagten aufgehoben und zurückverwiesen. Das Strafverfahren wird nunmehr vor der 12. Strafkammer (Jugendstrafkammer) zwecks Feststellung der Täterschaft des Angeklagten neu verhandelt.
Die Verhandlung beginnt an diesem Mittwoch. Fortsetzungsterminesind für den 11., 15., 16.,17.und 18.Juli vorgesehen.
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