Braunschweig. Das Landgericht Braunschweig hatte im Oktober letzten Jahres einen 48-Jährigen wegen Mordes an einem Bekannten verurteilt, den dieser vor zehn Jahren in Helmstedt begangen haben soll. Die Verurteilung zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe ist nun rechtskräftig. Das Landgericht hat die Revision des Angeklagten als unzulässig verworfen, da keine Begründung erfolgt sei. Das berichtet das Landgericht in einer Pressemitteilung.
Nach Überzeugung des Gerichts, hatte der Angeklagte am 14. Dezember 2011 in Helmstedt seinen Bekannten in dessen Wohnung erstochen. Die 9. Strafkammer hatte nach acht Verhandlungstagen in der Zeit von Juli bis Oktober 2021 den Angeklagten aufgrund einer Reihe von Indizien wegen heimtückischen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt, nachdem die Kammer zunächst von Habgier als Tatmotiv ausgegangen war.
Ermittlungen 2020 wieder aufgenommen
Aufgrund neuer Erkenntnisse hatte die Polizei in diesem „cold-case“-Verfahren Ende 2020 die Ermittlungen wiederaufgenommen. Die gegen das Urteil eingelegte Revision sei ohne Begründung geblieben, sodass sie als unzulässig verworfen wurde. Damit ist das Urteil rechtskräftig.
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