Helmstedt. Niedersachsen weist derzeit nitrat- und phosphatsensible Gebiete auf Basis einer im September im Bundesrat verabschiedeten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift (AVV) neu aus. Zum Ende des vergangenen Jahres präsentierte Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast die aktualisierten Ausweisungen dieser „Roten Gebiete“ in Niedersachsen. Insgesamt hat sich in Niedersachsen die Gebietskulisse der „Roten Gebiete“ von ursprünglich 39 auf 30 Prozent verringert. Allerdings ist es bei der Bewertung aufgrund neuer Forderungen der EU-Kommission auch zu einer Verschiebung der Roten Gebiete gekommen, wovon auch Bereiche im Landkreis Helmstedt betroffen sind. Vor dem Hintergrund der massiven Benachteiligung landwirtschaftlicher Betriebe, deren Flächen im Rahmen des aktuellen Verfahrens trotz jahrelanger grundwasserschonender Bewirtschaftung als nitratsensibles Gebiet ausgewiesen worden sind, kritisiert die Helmstedter Landtagsabgeordnete Veronika Koch (CDU) in einer Pressemitteilung die großflächige immissionsbasierte Binnendifferenzierung und fordert das zuständige Umweltministerium dazu auf, die hierfür benötigte Datengrundlage bereitzustellen. Ziel muss nach wie vor sein, die Ausweisung der Roten Gebiete verursachergerecht und regionalisiert vorzunehmen.
Für viele betroffene Landwirte sei die aktuelle Gebietskulisse nicht nachvollziehbar. Erst wenn es eine nachvollziehbare Zuordnung von einem roten Brunnen und der Ausweisung eines roten Gebietes gibt, werde Akzeptanz erzielt werden können. Das gelinge nur bei einer kleinteiligeren Betrachtungsweise. Durch dieses Vorgehen könnten nitratsensible Gebiete gezielter als bisher ausgewiesen werden. Zudem könne besser als bisher dargelegt werden, warum auf einigen Flächen erhöhter Handlungsbedarf bestehe. Dieser verbesserte Ansatz ermögliche einen guten Weg zwischen notwendigem Gewässerschutz und den fachlich begründeten Anliegen der Landwirtschaft.
Mit Blick in die Zukunft werde Koch sich auch im Dialog mit Ministerin Otte-Kinast dafür einsetzen, dass die betroffenen Landwirte die Möglichkeit erhalten, von den starren Auflagen der Roten Gebiete befreit werden zu können. Über die Erfassung einzelbetrieblicher Stickstoffsalden, die laufend in der elektronischen Nährstoffmeldung Niedersachsen (ENNI) von der Landwirtschaftskammer erfasst werden, lasse sich transparent darstellen, dass im Sinne eines nachhaltigen Wasserschutzes gewirtschaftet werde, worauf für die Beurteilung einer Befreiung zurückgegriffen werden könne.
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