Opfer gewürgt und bedroht: 57-Jähriger vor Gericht


Im Streit wurde seine Goldkette zerrissen. Symbolfoto: Alexander Panknin
Im Streit wurde seine Goldkette zerrissen. Symbolfoto: Alexander Panknin | Foto: Alexander Panknin

Königslutter. Vor dem Braunschweiger Landgericht startet am morgigen Mittwoch der Prozess gegen einen 57-Jahre alten Mann wegen gefährlicher Körperverletzung, Bedrohung und Sachbeschädigung in zwei Fällen, wie es in der Pressevorschau des Landgerichtes heißt.


In der Nacht vom 28. auf den 29. September habe sich der Angeklagte in den frühen Morgenstunden in einer Gaststätte in Königslutter aufgehalten und nach erheblichem Alkoholkonsum sei es zu einer Auseinandersetzung zwischen dem Angeklagten und einem Mann gekommen. Im Verlauf der Rangelei sei das Hemd des Angeklagten und seine Goldkette zerrissen gewesen. Nach dem gemeinsamen Verlassen der Gaststätte sei es zu der Fortsetzung des Streites zwischen dem Angeklagte und dem Mann gekommen. Im Rahmen der körperlichen Auseinandersetzung habe der 57-Jährige seinen Kontrahenten in ein Gebüsch geschubst und dort zu Boden gedrückt. Während das Opfer auf dem Boden lag, habe der Angeklagte ihn massiv gewürgt. Auch der Aufforderung eines unbeteiligten Zeugen, von seinem Opfer abzulassen, sei der Angeklagte nicht nachgekommen, sondern habe den Mann weiter gewürgt. Als es dem hinzugeeilten Zeugen auch nicht gelungen sei, den Angeklagten von dem Opfer wegzuziehen, habe dieser die Polizei gerufen.

"Dich steche ich ab"






Am 13. Oktober 2018 habe der Angeklagte in einem stark alkoholisierten Zustand nach einem kurzen verbalen Streitgespräch mit einem einparkenden Zeugen mit einem Schraubendreher die Vorderreifen des Wagens des Zeugen zerstochen und die Radkappen demontiert. Anschließend habe er den Zeugen mit den Worten „Dich steche ich ab“, „Dich mache ich platt“ bedroht, während er den Schraubendreher auf den Zeugen gerichtet habe. Den zur Hilfe eilenden Schwiegersohn des Zeugen habe der Angeklagte mit verschiedenen Schimpfwörtern belegt. Anschließend sei er auf den Schwiegersohn unter Vorhalt des Schraubendrehers zugegangen. Nachdem der Schwiegersohn eine Schreckschusspistole gezogen habe und den Angeklagten zum Abstandhalten aufgeforderte habe, habe der Angeklagte ein paar Schritte zurück gemacht. Anschließend sei er auf den Schwiegersohn zugegangen und habe ihn bedroht mit den Worten „Ich mach Dich platt“ und „Du bist tot“.





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