Bahrdorf. In der Sitzung des Entwicklungs- und Strategieausschusses der Gemeinde Bahrdorf beschloss das Gremium nun, die Ortsdurchfahrtsgrenze in Saalsdorf zu verlegen. Grund sei das geplante Neubaugebiet und die dafür erforderlichen Erschließungsmaßnahmen.
Die Erschließung des Gebietes über die K 45 „Weferlinger Straße“ und den „Lehmkuhlenweg“ stelle grundsätzlich kein Problem dar, weil die Zufahrt innerhalb der Ortseinfahrrt liege, teilt die Gemeindeverwaltung mit.Anders sei dies bei den Grundstücken, die im Süden an die K 44 grenzen. Für diese Grundstücke würde eine Bauverbotszone von 20 Metern gelten, weil sich die Ortsdurchfahrtsgrenze zwischen den Grundstücken „Mackendorfer Straße 4 und 6“ befindet. Aus nicht mehr nachvollziehbaren Gründen sei es vor Jahrzehnten unterblieben, die Einfahrt in den Ort an die bauliche Entwicklung anzupassen.
Um dies nachzuholen und die straßennahen Grundstücke des neuen B-Planes optimal nutzen zu können, hat die Verwaltung vorgeschlagen, die Grenze nach Westen hinaus zu verlegen. Der Landkreis Helmstedt, als Träger der Straßenbaulast für die K 44, habe in einer Vorabstimmung diesem Vorgehen bereits zugestimmt.
Für die Gemeinde Bahrdorf ist die Verlegung der Grenze mit der Übernahme der Straßenbaulast für die Nebenanlagen verbunden, die aber ohnehin schon von der Gemeinde an der Südseite der K 44 unterhalten werden. Die Verwaltung hat empfohlen, die Verlegung der Grenze beim Landkreis Helmstedt als Straßenverkehrsbehörde zu beantragen.
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