Helmstedt. Am heutigen Freitag unterzeichneten das Land Niedersachsen, die Senckenberg Gesellschaft für Naturforschung (SGN), die paläon GmbH und die Eberhard-Karls-Universität Tübingen eine Vereinbarung, die die weitere Zusammenarbeit sichern soll.
Seit Mitte des vergangenen Jahres ist die Senckenberg-Stiftung auch institutionell am Paläon in Schöningen beteiligt. Die Kooperation hat zu Beginn für Unmut gesorgt. Es wurde angemerkt, dass der Landkreis damit Kompetenzen aus der Hand gebe die es zu wahren gelte. So veröffentlichte die FDP heute beispielsweise ein Statement, indem die Vereinbarung kritisiert wird.
Speere in Schöningen
Im "Paläon" werden unter anderem zehn etwa 300.000 Jahre alte „Schöninger Speere“ ausgestellt, die bisher ältesten erhaltenen Jagdwaffen der Menschheit. Ihre Entdeckung zwischen 1995 und 1999 im Braunkohletagebau Schöningen gilt als archäologische Sensation, informiert die Institution. Das Holz war über Jahrtausende im feuchten Boden unter Luftabschluss nahezu unversehrt geblieben. In ihren Wurfeigenschaften sind die uralten Holzspeere sogar modernen Wettkampfspeeren ebenbürtig. Weltweit gibt es, so das "Paläon", keine vergleichbaren Funde der Altsteinzeit.
Ministerin erklärt Kooperation für gelungen
Durch die Kooperation sollen die Forschungsmöglichkeiten erweitert werden und die Institution auch international an Bekanntheit gewinnen. Gabriele Heinen-Kljajić, Ministerin für Wissenschaft und Kultur in Niedersachsen sagte im Rahmen der Unterzeichnung: "Es war eine wichtige und richtige Entscheidung für die Region diese Kooperation einzugehen". Im interview erklärt die Ministerin die Bedeutsamkeit der Fortsetzung der Kooperations-Vereinbarung:
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Auch Prof. Dr. Dr. h. c. Volker Mosbrugger, Generaldirektor der Senckenberg Gesellschaft für Naturforschung zeigt sich positiv gestimmt: "Wir wollen dem Paläon mit Beratung und Unterstützung zur Seite stehen. Die bisherigen und auch alle weiteren Funde gehören selbstverständlich dem Land Niedersachsen und bleiben auch hier". Folgend erklärt er was dieser erneute Vertrag für die Stiftung bedeutet:
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