Probleme bei Müllgebühren-Bescheiden: Bürger sollen sich melden

Bei der Zustellung der Abfallgebührenbescheide gab es Probleme. Bürger, die keinen Bescheid erhalten haben, sollen sich melden.

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Symbolbild | Foto: Kai Baltzer

Helmstedt. Der Landkreis Helmstedt informiert, dass es bei der Versendung oder Zustellung der Jahres- und Vorausveranlagungsbescheide der Müllgebühren für 2024 beziehungsweise 2025 zu "erheblichen Schwierigkeiten" gekommen sei.



Eigentümer und Eigentümerinnen, die bisher noch keinen Bescheid erhalten haben, werden daher gebeten, eine entsprechende E-Mail mit der Anschrift des betroffenen Grundstücks und Angabe des Kassenzeichens an Hausmuellentsorgung@landkreis-helmstedt.de
zu senden. Die fehlenden Bescheide werden dann zeitnah übersandt. Alternativ können die Bescheide auch telefonisch (05351/121-2517, -2515 oder -2514) oder während der Öffnungszeiten (Montag bis Freitag von 9 bis 12 Uhr sowie Mittwoch von 14 bis 15.30 Uhr) persönlich in der Unteren Abfallbehörde, Charlotte-v-Veltheim-Weg 5 angefordert werden. Dabei kann es jedoch aufgrund des hohen Aufkommens zu Wartezeiten kommen.


Keine Mahnung fällig


Wegen der nicht von den Bürgerinnen und Bürgern zu verantwortenden Verzögerungen wird keine Mahnung erfolgen, wenn die Zahlung zur ersten Fälligkeit der Abfallentsorgungsgebühren (15.02.2025) verspätet eingeht. Der Landkreis bittet die Unannehmlichkeiten zu entschuldigen.


Für weitere Fragen stehen Ihnen die Mitarbeitenden des Umweltamtes unter der Rufnummer 05351/121-2517 sowie der Email-Adresse abfallberatung@landkreis-helmstedt.de gerne zur Verfügung.