Helmstedt. Am 3. Juli 2021 findet laut Kreisverwaltung die nächste stationäre Schadstoffsammlung statt. Im Rahmen der besonderen Situation, aufgrund des COVID19-Viruses, gelten bestimmte Bedingungen, die dringend eingehalten werden müssen.
Welche Gegenstände Sie im Rahmen der Schadstoffsammlung entsorgen können, entnehmen Sie bitte dem Abfall-ABC. Das Abfall-ABC finden Sie auf der Homepage des Landkreises unter www.helmstedt.de oder in den Auslagen der Rathäuser.
Im Rahmen der besonderen Situation, aufgrund des COVID19-Viruses, wird ausdrücklich um Beachtung folgender Hinweise gebeten:
- Die Anlieferung hat mit einem Kraftfahrzeug zu erfolgen; Fußgänger oder Radfahrer werden nicht bedient,
- da die Werner-von-Siemens-Straße aufgrund der Baummaßnahme derzeit nur eingeschränkt zu erreichen ist, folgen sie bitte den Anweisungen der Beschilderung,
- bleiben Sie im Auto sitzen, bis eine entsprechende Aufforderung erfolgt,
- richten Sie sich auf Wartezeiten ein,
- aufgrund des zu erwartenden hohen Andranges, vermeiden Sie die Nutzung schlecht zu rangierender Fahrzeuge und nach Möglichkeit, die Nutzung von Anhängern,
- halten Sie die Hygienemaßnahmen und den Mindestabstand ein,
- tragen Sie, außerhalb Ihres Fahrzeugs, eine FFP2-Maske/ OP–Maske,
- leisten Sie den Weisungen der Mitarbeiter vor Ort Folge,
- eine Abfallberatung vor Ort findet nicht statt,
- Fassaden-, Binder-, Dispersionsfarbe sind kein Sonderabfall und werden, wie in den vergangenen Jahren, nicht angenommen.
Für weitere Fragen stehen Ihnen aber auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Umweltamtes unter der Rufnummer 05351/121-2517, der Fax-Nr. 05351/121-2607 sowie der E-Mail Adresse: abfallberatung@landkreis- helmstedt.de gerne zur Verfügung. Das Schadstoffmobil steht dazu in der Zeit von 8 bis 12 Uhr auf dem Gelände der Fa. Veolia, Werner-von-Siemens-Straße 5, in Helmstedt.
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