Schöningerin in Weser versenkt: Urteile werden neu verhandelt

Das Landgericht Verden hatte die Täter zu mehrjährigen Haftstrafen verteilt. Nun sollen die Schuldsprüche neu bewertet werden.

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Symbolfoto. | Foto: Pixabay

Schöningen. Im Oktober 2021 wurde vor dem Landgericht Verden die Urteil im sogenannten "Weser-Mord" gesprochen. Vom Vorwurf des Mordes sprach das Gericht die drei Angeklagten frei. In allen anderen Anklagepunkten wurden die Täter zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Doch die Schuldsprüche sollen teilweise neu verhandelt werden, entschied nun der Bundesgerichtshof.



Das Landgericht Verden hatte einen der Angeklagten wegen schwerer Zwangsprostitution, Vergewaltigung, versuchter Vergewaltigung, versuchter sexueller Nötigung und gefährlicher Körperverletzung durch Unterlassen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt. Die beiden Mitangeklagten wurden jeweils wegen gefährlicher Körperverletzung durch Unterlassen sowie Beihilfe zu den genannten Sexualstraftaten zu Gesamtfreiheitsstrafen von drei Jahren und neun Monaten beziehungsweise von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt. Vom Anklagevorwurf eines gemeinschaftlich begangenen Mordes hat es die Angeklagten freigesprochen. Dies bestätigte auch der Bundesgerichtshof. In diesem Fall ist der Freispruch rechtskräftig.

Gericht muss Taten neu bewerten


Neu verhandelt werden soll aber das Strafmaß, nachdem sowohl Staatsanwaltschaft, Nebenklage und die Angeklagten selbst Revision eingelegt hatten. Inwiefern sich das Strafmaß verändern wird, könne man nicht genau sagen. Das sei abhängig davon, wer in welchem Maß, zu welchem Vorwurf und von welcher Seite der Einspruch eingelegt wurde, erklärt Dr. Kai Hamdorf, Richter und Pressesprecher am Bundesgerichtshof, auf Nachfrage von regionalHeute.de. Änderungen in den Schuldsprüche würden sich nur bezüglich der konkurrenzrechtlichen Bewertung ergeben. Heißt: bei einer neuen Verhandlung sollen die Taten neu eingeordnet werden und die Frage geklärt werden, in welchem Verhältnis die Straftaten zueinander stehen. Dabei werde zwischen Tateinheit und und Tatmehrheit unterschieden. "Das hat wiederum Auswirkungen darauf, wie die Strafe zu bilden ist. Bei Tateinheit gibt es nur eine einheitliche Strafe aus dem schwersten Delikt, bei Tatmehrheit muss eine Gesamtstrafe gebildet werden", erklärt Hamdorf. Es sei jedoch nicht davon auszugehen, dass es eine erneute Beweisaufnahme während dieses Prozesses geben wird.

Keine Verurteilung wegen Mordes


Die Leiche der damals 19-Jährigen Andrea K. aus Schöningen wurde im April 2020 in der Weser gefunden. Zuvor hatte die junge Frau ein schreckliches Martyrium durchmachen müssen. Sie wurde zu Prostitution gezwungen, verkauft, misshandelt, vergewaltigt, eingesperrt, gequält und letztendlich mit einer Betonplatte beschwert in die Weser geworfen. Ihre Peiniger, zwei Männer und eine Frau, wurden dafür im Oktober 2021 zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Ein Mord konnte jedoch keinem von ihnen nachgewiesen werden.

Das Urteil in diesem unfassbar grausamen Fall hatte bei den regionalHeute.de-Lesern Entsetzen und Unverständnis ausgelöst. Die Strafen wurden als viel zu gering angesehen und ließen Zweifel an der Justiz aufkommen.


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