Schwerpunktkontrolle der Polizei - diverse Verfahren eingeleitet


Spürhund Maze bei der Kontrolle eines Fahrzeugs. Fotos: Polizei
Spürhund Maze bei der Kontrolle eines Fahrzeugs. Fotos: Polizei

Helmstedt. Bei Schwerpunktkontrollen im Landkreis Helmstedt wurden im Laufe des Donnerstagnachmittags rund 150 Fahrzeugführer überprüft. Im Fokus der 35 Einsatzbeamten aus Polizei und Zoll standen zwischen 12 Uhr und 20 Uhr an zwei Kontrollstellen, Bundesstraße 1 bei Helmstedt und Neuenhäuser Straße in Velpke, insbesondere Drogen und Alkohol im Straßenverkehr. Die Polizei berichtet in einer Pressemitteilung.


Die Polizisten aus Helmstedt und Schöningen wurden auch unterstützt von zwei Diensthundeführern der Braunschweiger Polizei mit ihren Rauschgiftspürstunden. Bei den Kontrollen an der B1 im Bereich Magdeburger Warte wurde ein 56 Jahre alter Passat-Fahrer aus Bad Salzdetfurth aus dem Verkehr gezogen. Dem Fahrzeugführer wurde eine Blutprobe in der Helmstedter Klinik entnommen, da ein Drogenschnelltest positiv auf THC, dem Wirkstoff in Cannabisprodukten, verlief. Dem 56-Jährigen wurde die Weiterfahrt untersagt. Zusätzlich muss er sich wegen Drogenbesitz verantworten.

Während der Überprüfungen in Velpke wurde eine 25-jährige Fiat-Fahrerin aus der Samtgemeinde Velpke angehalten, die nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist. Auch bei der 25-Jährigen fiel ein Test auf Drogenkonsum positiv auf THC aus. Ein Rauschgiftspürhund Maze durchsuchte daraufhin den Fiat der 25-Jährigen und fand THC-Öl auf, welches sichergestellt wurde. Neben Fahren ohne Fahrerlaubnis und unter Drogeneinfluss wurde auch hier ein Ermittlungsverfahren wegen Rauschgiftbesitz eingeleitet.

Des Weiteren muss sich eine 21-jähriger Fahrer eines Kleintransporters wegen Fahren unter Alkoholeinfluss verantworten. Für Fahranfänger, erläutert ein Beamter, gelte in der Probezeit die 0,0-Promille-Grenze. Ein gerichtsverwertbarer Atemalkoholtest im Polizeikommissariat Helmstedt ergab wenig später 0,18 Promille für den 21-Jährigen, der erst seit Juni im Besitz einer Fahrerlaubnis ist.

Bei den Kontrollen des Zolls ergab sich in fünf Fällen der Verdacht auf Leistungsmissbrauch, zusätzlich sieben Mindestlohn- und zehn Sozialversicherungsbeitragsverstöße sowie zwei illegale Aufenthalte. Eine abschließende Bewertung erfolge in den nächsten Tagen, so ein Zollbeamter.

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