Helmstedt. Die Beschwerden über Hundekot und unkontrollierbare Hunde im Stadtgebiet Helmstedt häufen sich. Um dies zu unterbinden, wird die Stadt die Hundehaltungen künftig strenger kontrollieren, heißt es in einer Presseinformation der Stadt.
"Seit 2011 gibt es das Niedersächsische Hundegesetz (NHundG), ein Hundehaltungsgesetz für Niedersachsen, aus welchem sich mehrere Auflagen für die Haltung von Hunden ergeben", erläutert der Erste Stadtrat Henning Konrad Otto. Wegen personeller Engpässe konnten die Verstöße gegen die Auflagen seitens der Stadtverwaltung bislang wenig geahndet werden. Aufgrund der massiven Verunreinigungen im Stadtgebiet sowie der eingehenden Beschwerden und des aufgestockten Personals im Ordnungsamt soll sich dies nun ändern.
So sind die Regeln
Für die Bürger bedeute dies im Einzelnen: Jeder Hund ist bei der Stadt zur Hundesteuer anzumelden. Der Beginn der Hundehaltung ist anzugeben. Für jeden Hund ist die Chipnummer/Tätowierungsnummer bei der Anmeldung nachzuweisen - beispielsweise durch einen Impfpass. Für jeden Hund ist die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung nachzuweisen sowie ein Registerauszug aus dem Niedersächsischen Hunderegister als Nachweis über die vorgeschriebene Anmeldung/Ummeldung vorzulegen. Der theoretische sowie der praktische Sachkundenachweis sind bei Aufnahme der Hundehaltung nachzuweisen. Personen, die gem. § 3 Abs. 6 NHundG vom Sachkundenachweis befreit sind, haben diesen Umstand durch entsprechende Bescheinigungen nachzuweisen.
"Hundehalter, welche ihren Hund nicht angemeldet haben oder die Unterlagen nicht bei Anzeige der Hundehaltung eingereicht haben, werden mit einer Frist aufgefordert, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen. Sollten die Unterlagen innerhalb der Frist nicht eingehen, droht ein Bußgeld", informiert die städtische Fachbereichsleiterin des Fachbereiches Sicherheit und Ordnung, Julia Höppner. Durch die Durchsetzung des NHundG soll die Stadt unter anderem sauberer werden, da die Beseitigung von hinterlassenem Hundekot zu den Lehrinhalten des Sachkundenachweises für Hundehalter gehört.
Vergehen melden
Zeugenhinweise von Bürgerinnen und Bürgern über unangemeldete Hunde sowie über Beobachtungen zu nicht entsorgtem Hundekot mit bekanntem Täter nehme die Stadtverwaltung gern entgegen. Hier sei die namentliche Benennung des mitteilenden Zeugen sowie des beobachteten Hundhalters mit Tag und Uhrzeit der Feststellung in jedem Fall mitzuteilen. Hinweisen ohne die erforderlichen Daten kann nicht nachgegangen werden. Die entsprechenden Hinweise können unter ordnungsamt@stadt-helmstedt.de
Hund zügig anmelden
Die Stadt Helmstedt weist darauf hin, dass die Hundesteueranmeldung innerhalb von 14 Tagen nach Anschaffung mit Rasseangabe zu erfolgen hat. Die praktische Prüfung kann auch innerhalt des ersten Jahres nach Anschaffung erfolgen. Die Hundesteuermarke wird bei Anmeldung ausgegeben und muss außerhalb der Wohnung sichtbar vom Hund getragen werden. Das Hundegesetz wurde vom Niedersächsischen Landtag beschlossen. Die Stadt Helmstedt führt dieses Gesetz lediglich aus. Beschwerden oder Anregungen sind daher direkt an den Niedersächsischen Landtag (www.landtag-niedersachsen.de