Helmstedt. Klimaschutz und der Erhalt der Artenvielfalt sind aktuelle Themen unserer Zeit. Um diesen Ansprüchen gerecht zu werden, hat sich der Rat der Stadt Helmstedt bereits 2019 dafür ausgesprochen, der übermäßigen Versiegelung von Flächen, wozu auch die Anlage von Kunstrasen – und Schotterflächen sowie übermäßigen Pflaster- und Asphaltflächen zählen, entschieden entgegen zu treten. Hierüber informiert die Stadt Helmstedt in einer Pressemitteilung.
So wurden Grundstückseigentümer bereits mit Erteilung der Baugenehmigung für eine naturnahe Gartengestaltung sensibilisiert. „Grundlage ist die Niedersächsische Bauordnung, die regelt, dass die nicht baulich genutzten Flächen Grünflächen im Sinne einer gärtnerischen Anlage sein müssen. Eine Fläche, die beispielsweise überwiegend aus Wurzelflies beziehungsweise mit Folie unterlegten Steinen besteht oder flächig gepflastert ist, entspricht diesen Anforderungen nicht“, informiert Erster Stadtrat Henning Konrad Otto.
Gesamtes Stadtgebiet überprüft
Inzwischen erfolgte hierzu eine Überprüfung des gesamten Stadtgebietes durch die Stadt Helmstedt. Derzeit werden die Eigentümer des zweiten und letzten Kontrollabschnitts angeschrieben und zum Rückbau ihrer versiegelten Flächen aufgefordert. „Mit einer Frist von einem Jahr bleibt den Betroffenen genügend Zeit, zu reagieren“, macht der städtische Klimaschutzmanager André Mollenhauer deutlich.
Die Stadt Helmstedt empfiehlt, für die Gartengestaltung heimische und standortgerechte Pflanzen zu verwenden. Diese Pflanzen brauchen im Gegensatz zu standortfremden Pflanzen weniger Pflege und locken Schmetterlinge, Hummeln und Vögel in den Garten. Für weitere Fragen zur Umgestaltung können sich die Grundstückseigentümer beispielsweise an den NABU oder den Garten- und Landschaftsbau Verband Niedersachsen wenden. Bei Bedarf steht ihnen auch der Klimaschutzmanager der Stadt zur Seite, e-mail: andré.mollenhauer@stadt-helmstedt.de.