Stadt Helmstedt will erneut auf Kita-Gebühren verzichten

Für Eltern, die von der Notbetreuung Gebrauch machen, soll die Entgeltpflicht fortbestehen bleiben.

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Symbolfoto. | Foto: Marc Angerstein/Pixabay

Helmstedt. Der verschärfte Corona-Lockdown ist eine Herausforderung für Familien. Seit dem 11. Januar hat das Land Niedersachsen zur Eindämmung des Corona-Virus den regulären Betrieb von Kindertagesstätten untersagt. Zumindest finanziell will die Stadt Helmstedt für die betroffenen Eltern nun eine Entlastung schaffen. „Die Verwaltung schlägt dem Verwaltungsausschuss der Stadt Helmstedt vor, dass die Entgeltpflicht in unserem Krippen- und Hortsegment entfällt, wenn die Betreuung in einem vollen Abrechnungsmonat nicht in Anspruch genommen wurde“, teilt Bürgermeister Wittich Schobert mit. Der Verwaltungsausschuss tagt am nächsten Donnerstag in Form einer Videokonferenz. Für Eltern, die von der Notbetreuung Gebrauch machen, soll die Entgeltpflicht fortbestehen bleiben. Dies gelte auch für Fälle, in denen der Notbetreuungsplatz innerhalb eines Monats nur tageweise in Anspruch genommen wird. Dies teilt die Stadt Helmstedt in einer Pressemitteilung mit.


Diese Regelungen sollen für die Zeit des vom Land für die Dauer der Corona-Pandemie angeordneten Szenario C, in dem ausschließlich eine Notbetreuung erlaubt ist, gelten. „Mit dem Beschluss wollen wir auch bei möglichen künftigen Szenarien, die eine Schließung der Krippen und Horte mit sich bringen, eine verlässliche grundsätzliche Regelung hinsichtlich der Aussetzung der Kita- und Hort-Gebühren treffen“, macht Schobert deutlich. Dieses sei wichtig, um bei möglicherweise wiederholenden Notbetreuungen im Verlauf dieses Jahr gleich Klarheit für die Eltern zu haben.

Nach Vorschlag des Bürgermeisters solle diese Entscheidung sowohl für die eigenen städtischen Kindertagesstätten als auch für die externen Kita-Träger gelten. Entgelte, die im Betreuungssegment der Kindergärten für die Inanspruchnahme von Früh- und Spätdiensten zu leisten seien, würden aufgrund der geringen monatlichen Höhe und der kurzfristigen Kündbarkeit für den vollständigen Zeitraum der Schließung zahlungspflichtig bleiben. Die Form der Gebührenerstattung an die Eltern solle zwischen dem kommunalen und den freien Trägern so abgestimmt werden, dass für beide Seiten der Verwaltungsaufwand so gering wie möglich bleibe.

Bereits im vergangenen Jahr habe die Stadt Helmstedt während des Lockdowns in der Pandemie für einen bestimmten Zeitraum auf die Erhebung von Kita-Gebühren verzichtet. Daher gehe Bürgermeister Wittich Schobert davon aus, dass auch dieser Vorlage im Verwaltungsausschuss von den im Rat vertretenen Parteien unterstützt werde.


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