Stadt nimmt Bürger in die Hundekot-Beutel-Pflicht

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In Helmstedt müssen nun Hundebesitzer immer einen Kotbeutel dabei haben. Symbolfoto: Nick Wenkel
In Helmstedt müssen nun Hundebesitzer immer einen Kotbeutel dabei haben. Symbolfoto: Nick Wenkel | Foto: regionalHeute.de

Helmstedt. Dem Ortsrat Emmerstedt wird am heutigen Mittwoch die Änderung der Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zur Beratung vorgelegt. Darin soll auch geregelt werden, dass Hundebesitzer zukünftig je Hund einen Tüte für die Hinterlassenschaften ihrer Vierbeiner mitführen müssen.


Verpflichtend soll werden, dass jeder Hundeführer geeignete Hilfsmittel wie Plastiktüten zur Entsorgung von Hundekot mitzuführen hat. Laut Verwaltung verspreche man sich davon eine effektivere Kontrolle beziehungsweise ein effektiveres Einschreiten gegen Hundekotverunreinigungen. Bisher sei dies nur möglich gewesen, wenn jemand „in flagranti“ erwischt worden ist, was praktisch nie der Fall gewesen sei.

Die Satzung besagt, dass es ein grundsätzlicher Verstoß gegen die Satzung eine Ordnungswidrigkeit darstellt und mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro geahndet werden kann.

Auf Verlangen vorweisen


Zudem wird in der Satzung verankert, dassTierhalter und die mit der Führung und Aufsicht beauftragten Personen dafür zu sorgen haben, dass ihr Tiere öffentliche Straßen und Anlagen nicht verunreinigen oder beschädigen. Verunreinigungen, insbesondere durch Kot, seien laut Satzung sofort zu beseitigen. Hierzu geeignete Plastiktüten sollen mindestens in der
Anzahl der mitgeführten Hunde von diesen Personen mitgeführt und auf Verlangen vorgewiesen werden.

Zudem muss darauf geachtet werden, dass Hundenicht unbeaufsichtigt umherlaufen. In öffentlichen Anlagen undim Fußgängerbereichen müssen Hunde an der Leine geführt werden. In der öffentlichen Grünanlage Wallgarten gilt die allgemeine Leinenpflicht zwischen 7 und 10 Uhr und von 17 bis 21 Uhr.Zu diesen Zeiten dürfen Hunde jedoch unangeleint geführt werden,
wenn Aufsicht und ausreichende Einflussnahmemöglichkeiten gewährleistet sind.


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