Helmstedt. Die Stadt Helmstedt sucht Schöffen und Jugendschöffen für das Amtsgericht Helmstedt und das Landgericht Braunschweig für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023.
Neben den Berufsrichtern ist durch die Schöffen auch das Volk am Richtertisch vertreten. Sie wirken als gleichberechtigte Richter an der Feststellung der Täterschaft und Festsetzung der Strafe mit. Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Urteilsvermögen sind gefragt bei diesem Ehrenamt. Der rechtliche Rahmen wird von den Berufsrichtern bei Bedarf erklärt. Gemeinsam werden das Urteil gefällt und die Strafe festgesetzt.
Schöffe werden kann jeder deutsche Staatsbürger, der zum Beginn der Amtszeit 2019 das 25. Lebensjahr, aber noch nicht das 70. Lebensjahr vollendet hat, der seinen Wohnsitz in Helmstedt hat und nicht wegen einer strafbaren Handlung zu mehr als sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt wurde.
Der Rat entscheidet, das Amtsgericht beruft
Bewerbungsformulare für das Schöffen-Ehrenamt finden Interessierte auf der Internetseite der Stadt Helmstedt unter www.stadt-helmstedt.de. Die Vorentscheidung über die Auswahl der Schöffen trifft der Rat der Stadt Helmstedt, die Berufung erfolgt durch das Amtsgericht Helmstedt. Einsatzorte sind das Amtsgericht in Helmstedt und das Landgericht in Braunschweig. Interessierte Personen können sich bis zum 31. März bei der Stadt Helmstedt melden.
Für weitere Fragen stehen die städtischen Mitarbeiter Lutz Prüße (Tel. 05351-17-1432, lutz.pruesse@stadt-helmstedt.de) und Arndt Poppitz (Tel. 05351-17-1430, arndt.poppitz@stadt-helmstedt.de) zur Verfügung.
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