Streit um Abholzung: Haben die Landesforsten illegal gehandelt?

Haben die Niedersächsischen Landesforsten illegal abgeholzt? Der Vorfall wird nun auch politisch auf Landesebene thematisiert.

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Symbolfoto | Foto: Pixabay

Helmstedt. Eine Abholzung im Waldgebiet zwischen Groß und Klein Brunsrode sorgt für Ärger. Während der Landkreis Helmstedt ein rechtliches Vergehen wittert, verteidigen die Niedersächsischen Landesforsten (NLF) ihr Vorgehen als Naturschutzmaßnahme. Eine aktuelle Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage bringt nun Licht in das bürokratische Chaos hinter den Kulissen.



Der Landkreis Helmstedt geht derzeit gegen die Niedersächsischen Landesforsten vor. Der Vorwurf wiegt schwer: Im geschützten Waldgebiet zwischen Groß und Klein Brunsrode wurden auf mehreren Flächen Bäume nahezu vollständig entfernt, ohne dass die dafür notwendige behördliche Entscheidung vorlag. Der Landkreis hat deshalb bereits ein offizielles Verwaltungsverfahren eingeleitet, um zu klären, ob hier gegen geltendes Naturschutzrecht verstoßen wurde.

Streit um Genehmigungspflicht


Der Vorfall wird nun auch politisch auf Landesebene thematisiert. Die CDU-Abgeordneten Veronika Bode, Uwe Dorendorf und Dr. Marco Mohrmann befassen sich in einer Kleinen Anfrage mit den umstrittenen Forstmaßnahmen. Im Kern geht es darum, ob die NLF durch die Entnahme von Baumbeständen auf insgesamt 1,77 Hektar gegen geltendes Recht verstoßen haben. Während die NLF argumentieren, dass es sich bei den sechs Teilflächen um rechtlich zulässige Lichtungshiebe zur Eichenverjüngung handelte, sieht der Landkreis Helmstedt darin ein genehmigungspflichtiges Vergehen, für das keine Erlaubnis vorlag.

In ihrer Stellungnahme betont die Landesregierung zur rechtlichen Einordnung, dass es sich waldrechtlich nicht um Kahlschläge handelt, da die Einzelflächen mit jeweils 0,41 bis 0,47 Hektar unter der maßgeblichen Grenze von einem Hektar liegen. Dennoch stellt sie klar, dass nach dem Wortlaut der aktuellen Naturschutzgebietsverordnung (NSG-VO) eine vorherige behördliche Zustimmung hätte eingeholt werden müssen, da die NLF ohne die erforderliche Erlaubnis der Unteren Naturschutzbehörde handelten.

Veraltete Karten als rechtliche Falle


Dieser formale Fehler liegt vor allem an einer Diskrepanz zwischen Theorie und Praxis: Die rechtlich bindende Verordnungskarte aus dem Jahr 2010 weist die betroffenen Flächen nicht als Eichen-Lebensraumtypen aus. In diesen Bereichen ist eine flächige Holzbewirtschaftung laut Verordnung untersagt und lediglich die Entnahme einzelner Stämme erlaubt.

Obwohl neuere Kartierungen der NLF aus den Jahren 2019 und 2020 die Flächen fachlich längst als Eichen-Lebensraumtypen einstufen, wurde die maßgebliche amtliche Karte nie entsprechend angepasst. Die Landesregierung hält fest, dass die Maßnahmen zwar fachlich dem langfristigen Erhalt des Waldes im Sinne des „Niedersächsischen Weges“ dienen sollten, die unterlassene Abstimmung mit der Behörde jedoch einen Verstoß gegen die aktuelle Verordnung darstellt.

Auf die letzte Frage der Abgeordneten, ob Landwirtschaftsministerin Staudte, die Vorsitzende des Verwaltungsrates der Landesforsten ist, oder ein anderes Mitglied der Landesregierung vor Durchführung der Maßnahmen im NSG „Laubwälder zwischen Braunschweig und Wolfsburg“ Kenntnis von den geplanten Maßnahmen hatten, erklärt die Landesregierung, dass dies nicht der Fall gewesen sei, da die Landesforsten den Landeswald gemäß NLF-Gesetz als operatives Geschäft in eigener Zuständigkeit bewirtschaften.

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