Superwahljahr 2021: Informationen zur Briefwahl in der Gemeinde Lehre

Voraussichtlich in der zweiten Augusthälfte erhalten die Bürgerinnen und Bürger ihre Wahlbenachrichtigungen.

Voraussichtlich in der zweiten Augusthälfte erhalten Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Lehre ihre Wahlberechtigungen per Post. Symbolbild
Voraussichtlich in der zweiten Augusthälfte erhalten Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Lehre ihre Wahlberechtigungen per Post. Symbolbild | Foto: Pixabay

Lehre. Im Superwahljahr 2021 rechnet das Wahlamt der Gemeinde Lehre aufgrund der aktuellen Entwicklung der Corona-Pandemie mit einer deutlichen Erhöhung des Anteils an Briefwählerinnen und Briefwählern. Was bei der Briefwahl zu beachten ist, teilt die Gemeinde Lehre in einer Pressemitteilung mit.


Voraussichtlich in der zweiten Augusthälfte erhalten die Bürgerinnen und Bürger ihre Wahlbenachrichtigungen. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ist der Vordruck zur Antragstellung für die Unterlagen der Briefwahl beigefügt. Dieser kann ausgefüllt und zurückgesendet werden. Ansprechpartner für die Briefwahl sind die Beschäftigten im Einwohnermeldeamt der Gemeinde.

Wer seinen Wahlschein bereits vor dem Erhalt der Wahlbenachrichtigung haben möchte, kann diesen persönlich oder schriftlich per Post beantragen. Die Schriftform ist auch per Fax oder E-Mail zulässig. Darüber hinaus können die Wahlunterlagen auch über ein Online-Formular auf der Homepage der Gemeinde Lehre angefordert werden. Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich. Für die vorherige Antragstellung sind folgende Daten anzugeben: Familienname, Vornamen, Geburtsdatum und Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort).

Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Eine Beantragung der Wahlunterlagen ist daher in diesem Fall ausschließlich persönlich oder schriftlich möglich. Wahlberechtigte mit Behinderungen können sich bei der Antragstellung von einer anderen Person helfen lassen.