Helmstedt. Seit Juli 2017 gehört die Gemeinde Büddenstedt (mit Reinsdorf, Hohnsleben und Offleben) zur Stadt Helmstedt. Ab 1. Januar 2019 wird nun auch im ÖPNV-Tarifsystem des Verkehrsverbundes Region Braunschweig (VRB) die Gemeinde Büddenstedt der Tarifzone 30 (Helmstedt) zugeschlagen. Das berichtet die Verkehrsverbund Region Braunschweig GmbH in einer Pressemitteilung.
Zuvor bildete Büddenstedt mit Schöningen eine gemeinsame Tarifzone, die Tarifzone 32. Damit wird aus der kommunalen Einheit zum Jahreswechsel auch eine Tarifeinheit. „Die Tarifzonen und Preisstufen im VRB orientieren sich an den kommunalen Grenzen. Deshalb ist der Wunsch der Stadt Helmstedt verständlich, die neue Zuordnung auch in unserem Tarifsystem wieder zu finden“, erläutert VRB-Geschäftsführer Hennig Brandes. „Sofern Erlösminderungen auftreten sollten, gleicht sie die Stadt Helmstedt aus.“
Für Fahrgäste aus Büddenstedt, Reinsdorf, Hohnsleben und Offleben bedeutet das, wenn sie nach Helmstedt wollen, dass sie ab 1. Januar nur noch ein VRB-Ticket der Preisstufe 1 lösen müssen. Für Fahrgäste aus Büddenstedt, Reinsdorf, Hohnsleben und Offleben, die künftig nach Schöningen in die Zone 32 wollen, verteuert sich die Fahrkarte, denn hier ist jetzt an der Gemeindegrenze der Wechsel von Preisstufe eins in zwei.
Die KVG bietet für eine Übergangszeit eine Karenzregelung an: Zeitfahrausweise wie Monatskarten, die bis Dezember 2018 nach der alten Zonenzuordnung für den Bereich der Zone 32 gekauft wurden, behalten ihre Gültigkeit bis Ablauf im Januar 2019. Mehrfahrtenkarten der Preisstufe 2, die nun in die günstige Preisstufe 1 fallen, können von den Kunden bei der KVG im Betriebshof Helmstedt, Dieselstraße 7, in Mehrfahrtenkarten der Preisstufe 1 umgetauscht werden oder der Kaufpreis wird erstattet. Gekaufte Mehrfahrtenkarten der Preisstufe 1 dürfen auf der Relation Büddenstedt/Reinsdorf/Offleben/Hohnsleben nach Schöningen (und entgegengesetzt) noch bis zum 31. Januar genutzt werden.
mehr News aus Helmstedt