Ukraine-Flüchtlinge: Visumfreie Einreise weiterhin möglich

Die Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung wurde verlängert, der berechtigte Personenkreis wurde aber eingeschränkt.

Symbolfoto.
Symbolfoto. | Foto: via dts Nachrichtenagentur

Helmstedt. Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine können weiterhin visumfrei einreisen und innerhalb von 90 Tagen einen Aufenthaltstitel beantragen. Die entsprechende Verordnung wurde jetzt um ein Jahr verlängert. Der berechtigte Personenkreis für Aufenthaltstitel wurde jedoch eingeschränkt. Dies teilte der Landkreis Helmstedt mit.



Mit der Verlängerung der Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung ist dem berechtigten Personenkreis die visumfreie Einreise bis zum 4. Dezember 2025 weiterhin möglich. Der vorübergehende Schutz wurde bis zum 4. März 2026 verlängert.

Die Verlängerung der Aufenthaltstitel erfolgt, wie bereits im letzten Jahr, automatisch. Das bedeutet, dass keine neuen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) ausgestellt werden und diese trotz Ablauf der Kartengültigkeit (in den meisten Fällen am 4. März 2024) weiterhin verwendet werden können.

Eingeschränkter Personenkreis


Bei der Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltstiteln wurde der berechtigte Personenkreis jedoch eingeschränkt. Nicht mehr erteilt oder verlängert wird die Aufenthaltserlaubnis bei Drittstaatangehörigen, die in der Ukraine einen befristeten Aufenthaltstitel besitzen und dort:
- keine anerkannten Flüchtlinge sind oder
- keine Familienangehörigen von ukrainischen Staatsangehörigen oder Drittstaatangehörigen mit Schutzstatus oder unbefristetem Aufenthaltstitel sind.

Die Ausländerbehörde des Landkreises Helmstedt wird den in Frage kommenden Personenkreis händisch überprüfen.

Sofern Personen aufgrund dieser Regelung keinen Anspruch auf Verlängerung ihrer Aufenthaltserlaubnis mehr haben, wird dieser Personenkreis von der Ausländerbehörde angeschrieben, so teilt der Landkreis mit.


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