Vatertag im Elm: Wandern ist erlaubt, aber unter Auflagen

Viele befürchteten, dass die traditionelle Elmwanderung in diesem Jahr wegen der aktuellen Pandemie ins Wasser fallen könnte. Nun gibt der Schöninger Bürgermeister Entwarnung: Er Elm bleibt offen. Allerdings unter Auflagen.

Bollerwagentouren mit mehr als zwei Hausständen sind in diesem Jahr verboten.
Bollerwagentouren mit mehr als zwei Hausständen sind in diesem Jahr verboten. | Foto: pixabay

Schöningen. Für viele im Landkreis Helmstedt gehört sie traditionell zum Wandertag: Die Wanderung durch den Elm. Wegen COVID19 drohte diese Tradition in diesem Jahr ins Wasser zu fällen. Nun gibt Bürgermeister Malte Schneider Entwarnung: Auch in diesem Jahr darf gewandert werden. Allerdings unter Auflagen.


Demnach müsse in diesem Jahr nicht auf die Wanderung verzichtet werden. Es sollten allerdings die üblichen Auflagen gelten: Abstandsregeln müssten eingehalten werden, eine Gruppe dürfe sich aus maximal zwei Hausständen zusammensetzen. Gerade wenn noch ein Bollerwagen dabei sei, würde es so gut wie unmöglich die Abstandsregeln einzuhalten. Daher werde der Elm zwar nicht gesperrt, die Polizeikontrollen jedoch intensiviert. Bei Verstößen müsse mit bis zu 400 Euro Strafe gerechnet werden.

Dennoch habe sich die Stadtverwaltung dafür entschieden den Elm nicht zu schließen. Immerhin hätte sich die Schöninger Bevölkerung bislang sehr einsichtig gezeigt, wie Polizeihauptkommissarin Jennifer Günther bestätigt. Dennoch appelliert Bürgermeister Malte Schneider an die Bürger seiner Stadt: „Bitte seien Sie weiterhin so vernünftig, wie in den vergangenen Wochen, und verzichten Sie in diesem Jahr auf die gemeinsame Wanderung mit Freunden und Verwandten, die nicht zu Ihrem Hausstand gehören.“ Immerhin sei die Entscheidung den Elm nicht zu sperren, eine Vertrauensentscheidung gewesen.


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