Königslutter. In der Nacht zum Montag stoppten Beamte der Polizei Königslutter einen 23 Jahre alten E-Scooter-Fahrer, der mit seinem elektrisch betriebenen Roller mit 30 Stundenkilometer unterwegs war. Der 23-Jährige fiel den Polizisten um 0:50 Uhr in der Bahnhofstraße auf. Bei der anschließenden Überprüfung stellte sich heraus, dass der 23-Jährige nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis ist und zudem sein Gefährt ohne Versicherungsschutz betrieben wurde. Dies berichtet die Polizei.
Mit Inkrafttreten der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung vor genau einem Jahr wurde das Führen von E-Scootern bis 20 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit erlaubt, es besteht keine Führerscheinpflicht oder Pflicht zur Vorlage einer Mofa-Prüfbescheinigung, wenn die Fahrer mindestens 14 Jahre alt sind. Die Mitnahme von Personen und Gegenständen auf dem Trittbrett ist nach der Verordnung verboten, so ein Beamter aufklärend. Diese Kleinstfahrzeuge sind in jedem Fall vor der Teilnahme am öffentlichen Verkehr zu versichern.
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