Helmstedt / Hannover. „Die Motivation des Antrags „Lebensmittel retten - Containern und „Bändern“ entkriminalisieren“, ist grundsätzlich eine Motivation, die durchaus Beachtung finden kann", findet Veronika Koch, CDU-Landtagsabgeordnete aus Helmstedt und veröffentlichte hierzu eine Pressemitteilung. Man müsse der Lebensmittelverschwendung entgegenwirken - eine Entkriminalisierung entgegen der Rechtsordnung dürfe aber nicht stattfinden, so Koch weiter.
"Die Problematik hat auch unsere Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast erkannt und bereits aufgegriffen, denn es wird eine der zentralen Aufgaben des ZEHN – des Zentrums für Ernährung und Hauswirtschaft in Niedersachsen sein, der Lebensmittelverschwendung entgegenzuwirken“, erklärt die verbraucherschutzpolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion Veronika Koch. Im ZEHN würden in Niedersachsen unter anderem gezielte Maßnahmen zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung entwickelt. „Hier wird es um die Wertschätzung unserer Güter gehen. Und hier werden auch die Alltagskompetenzen der Menschen wieder mehr geschärft werden“, so Koch. Weiterhin gebe es noch Projekt „Zu gut für die Tonne“, oder auch die „Nationale Strategie zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung“, welche zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung aktiv beitragen würden.
„Dies alles darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Vorschriften in den Paragrafen 123 und 242 des Strafgesetzbuches zu Hausfriedensbruch und Diebstahl weiterhin gelten und Artikel 14 des Grundgesetzes garantiert, der Eigentümer oder auch Besitzer muss selbst entscheiden können, was mit seiner Sache passieren soll“, so Koch weiter.
Es könne in dieser Debatte einzig darum gehen, wie Lebensmittel gerettet werden können – Containern und Bändern zu entkriminalisieren könne aber nicht im Sinne des geordneten Rechtsstaates sein.
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